Landesregierung beschließt Zulässigkeit des Volksbegehrens
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 242/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 242/04 Magdeburg, den 15. Juni 2004 Landesregierung beschließt Zulässigkeit des Volksbegehrens Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung die Zulässigkeit des Volksbegehrens ¿Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt¿ gemäß dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen. Der Landeswahlleiter hat nach Prüfung durch die Meldebehörden die Zahl der gültigen und ungültigen Eintragungen festgestellt. Im Ergebnis wurden 290.628 Eintragungen überreicht. Davon waren 30.040 ungültig, 260.588 waren gültig. Für die Zulässigkeit eines Volksbegehrens sind mindestens 250.000 gültige Unterstützungsunterschriften erforderlich. Da diese Zahl überschritten wurde, hat die Landesregierung die Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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