EU gibt grünes Licht: In bestimmten Regionen können Stilllegungsflächen für Futtermittel genutzt werden
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 083/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 083/04 Magdeburg, den 16. Juni 2004 EU gibt grünes Licht: In bestimmten Regionen können Stilllegungsflächen für Futtermittel genutzt werden Landwirte in der Altmark und im anhaltischen Raum können ab sofort Stilllegungsflächen zur Gewinnung von Futtermitteln nutzen. Grundlage ist eine Ausnahmegenehmigung der EU (Verordnung (EG) Nr. 1106/2004 der Kommission, veröffentlicht am 11. Juni 2004). Mit diesem Vorgehen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass durch die extreme Trockenheit im Vorjahr in einigen Regionen keine ausreichenden Futtervorräte angelegt werden konnten. Nicht selbst verschuldete Defizite in der Futtervorratshaltung sollen nunmehr ausgeglichen werden können. Auch eine kostenlose Abgabe im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ist gestattet. Die Ausnahmeregelung kann in Sachsen-Anhalt von Agrarunternehmen in den Amtsbereichen Altmark und Anhalt genutzt werden. Landwirte, die diese Ausnahmeregelung nutzen möchten, sind verpflichtet, das zuständige Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung formlos darüber zu unterrichten. Durch die Nutzung der stillgelegten Flächen darf dem Unternehmen jedoch kein wirtschaftlicher Gewinn in Form von finanziellen Einnahmen entstehen. Weiterhin muss gesichert sein, dass für die auf den betreffenden Flächen geernteten Erzeugnisse keine Erzeugerbeihilfe für Trockenfutter gewährt wird. Eine missbräuchliche Nutzung der Ausnahmeregelung kann zur Aberkennung des Status der Flächenstilllegung und damit auch zu Sanktionen führen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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