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Magdeburg, den 15.06.2004

Volksaufstand 17. Juni 1953: Justizminister regt Entschädigungsregelung für Hinterbliebene der Todesopfer an

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 029/04 Magdeburg, den 16. Juni 2004 Volksaufstand 17. Juni 1953: Justizminister regt Entschädigungsregelung für Hinterbliebene der Todesopfer an Magdeburg (MJ). Mit Blick auf den bevorstehenden Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 hat Justizminister Curt Becker Entschädigungsregelungen für die Hinterbliebenen der Todesopfer angeregt. Diese Angehörigen bekämen im Gegensatz zu den Hinterbliebenen der Maueropfer keinerlei finanzielle Unterstützung, sagte der Ressortchef am Mittwoch. Am (morgigen) Donnerstag ist der 51. Jahrestag des Volksaufstandes. Auf Initiative des Ministers und der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Edda Ahrberg, prüft das Justizministerium derzeit, ob mit einer Bundesratsinitiative das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz geändert werden sollte. Das Gesetz ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen von deutschen Gerichten in der ehemaligen DDR bzw. zuvor in der Sowjetischen Besatzungszone über Freiheitsentziehung und damit die Rehabilitierung der Betroffenen durch Gerichtsbeschluss. Die strafrechtliche Rehabilitierung begründet Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen. Von diesen sind die Hinterbliebenen der Opfer des Volksaufstandes bislang ausgenommen. "Nach so vielen Jahren muss aus staatlicher Willkür begangenes Unrecht schnellstmöglich wieder gutgemacht werden", bekräftigte der Minister . Der Ressortchef würdigte den Mut der Ostdeutschen, die damals wegen ihres Misstrauens gegen die DDR auf die Straßen gegangen waren: "Der Volksaufstand war ein Meilenstein in der deutschen Geschichte und der Beginn der Agonie des ersten Arbeiter- und Bauernstaates auf deutschem Boden." Die DDR-Staatsmacht habe dem Freiheitswillen der Ostdeutschen ohnmächtig gegenübergestanden. "Nur mit übertriebener Härte und Willkür konnte damals ein Zusammenbruch der DDR verhindert werden. Seit Herbst 1989 wissen wir jedoch, dass sich der Freiheitsdrang von Menschen nie wirklich ersticken lässt." Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 ¿ 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstrasse 40-42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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