Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landesarchivgesetzes; Drs.: 4/1614
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 105/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 105/04 Magdeburg, den 17. Juni 2004 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur änderung des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landesarchivgesetzes; Drs.: 4/1614 TOP 6 der Landtagssitzung am 17./18. Juni 2004 Anrede, mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur änderung des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landesarchivgesetzes soll das Melderecht des Landes umfassend modernisiert und ein weiterer Schritt zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung erfolgen. Die wesentlichen änderungen des Gesetzentwurfs ergeben sich insbesondere aus der Umsetzung der Vorgaben des inzwischen dreimal geänderten Melderechtsrahmengesetzes, auf die ich an dieser Stelle nicht mehr näher eingehen möchte. Besonders herausstellen will ich allerdings, dass sich den Meldebehörden mit der Gesetzesänderung auch eine Chance für die Entbürokratisierung und Vereinfachung von Verwaltungsabläufen eröffnet. Hier ist vor allem die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung automatisierter Verfahren bei der Kommunikation mit dem Bürger und anderen öffentlichen Stellen des In- und Auslands zu nennen. Anrede, die Einführung neuer elektronischer Informations- und Kommunikationsstrukturen ist als "Angebot an die Kommunen" zu verstehen. Ich hoffe, dass diese Schritt für Schritt von den Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Mit der vorgesehenen Verkürzung der Schutzfrist für Archivgut wird im Landesarchivgesetz eine änderung des Bundesarchivgesetzes nachvollzogen. Es besteht keine rechtliche Notwendigkeit, hier längere Schutzfristen als der Bund und andere Länder festzulegen. Durch die angestrebte Schutzfristenverkürzung kann insbesondere der historischen Forschung ein umfassenderer Quellenzugang als bisher ermöglicht werden. Anrede, die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung trägt der erneuten änderung des Melderechtsrahmengesetzes durch das Steueränderungsgesetz 2003 Rechnung. Ziel dieser änderung, die bereits am 1. Juli 2004 in Kraft tritt, ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Speicherung einer nur steuerlichen Zwecken dienenden Identifikationsnummer nach der Abgabenordnung im Melderegister. Auf Grund der bundesgesetzlichen Vorgabe ist die Umsetzung in Landesrecht notwendig. Wieder aufgenommen wurden in den Gesetzentwurf die aus Gründen der Normensparsamkeit zur Streichung vorgesehenen Regelungen zur Anwendung des Datenschutzgesetzes und zum Meldegeheimnis. Obwohl diese Vorschriften ohnehin im Landesdatenschutzgesetz enthalten sind und nur deklaratorischen Charakter haben, habe ich gegen die Beibehaltung dieser Regelungen im Landesmeldegesetz keine Bedenken. Anrede, abschließend bitte ich Sie, den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung der Beschlussempfehlung zu beschließen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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