Landesregierung stimmt im Bundesrat der Europäischen Verfassung zu
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 258/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 258/04 Magdeburg, den 22. Juni 2004 Landesregierung stimmt im Bundesrat der Europäischen Verfassung zu Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten am 18. Juni auf eine Verfassung für die Europäische Union geeinigt. Sachsen-Anhalts Europaminister Rainer Robra würdigte in der heutigen Kabinettssitzung den gefundenen Kompromiss ¿als einen bedeutenden Schritt in der Geschichte der europäischen Integration, mit dem die erst vor wenigen Wochen erweiterte Gemeinschaft ihre Handlungsfähigkeit nach innen und nach außen unter Beweis gestellt hat¿. Die Landesregierung, so Robra, werde im Bundesrat der Europäischen Verfassung zustimmen. Als wichtige Erfolge hob Minister Robra die verbesserte Kompetenzabgrenzung zwischen europäischen und nationalen Zuständigkeiten sowie die Einführung der sogenannten doppelten Mehrheit im Ministerrat hervor. Beides seien immer auch zentrale Forderungen Sachsen-Anhalts und aller deutschen Länder gewesen. ¿Mit der im Verfassungsvertrag erzielten Einigung zur Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen anstelle des bisherigen Einstimmigkeitserfordernisses und der Einführung der doppelten Mehrheit gehen wesentliche Vereinfachungen in der Entscheidungsfindung einher. Dies trägt zu mehr Transparenz der Brüsseler Politik bei. Es wird hoffentlich die Qualität der Beschlüsse positiv beeinflussen, wenn weniger ¿gekungelt¿ werden muss.¿ Positiv bewertete Minister Robra auch die Stärkung des Einflusses der nationalen Parlamente sowie der Länder und Regionen. Er würdigte insbesondere die Einführung des Klagerechts für die zweiten Kammern der nationalen Parlamente, in Deutschland also des Bundesrats, der als Interessenvertreter der Länder künftig vor dem Europäischen Gerichtshof bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips klagen kann. Weiter unterstrich Robra: ¿Während die nationalen Parlamente gegenwärtig bereits beschlossene europäische Richtlinien in nur nationales Recht umsetzen müssen, können sie künftig mit Hilfe des sogenannten Frühwarnsystems bereits im Vorfeld Einspruch einlegen, wenn sie nachweisen, dass die europäischen Gesetzentwürfe zu tief in die nationalen Regelungen eingreifen und damit gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.¿ Minister Robra betonte ausdrücklich die Bedeutung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes als tragende Säule europäischer Wirtschafts- und Finanzpolitik und hob in diesem Zusammenhang die starke Position hervor, die die Verfassung der Europäischen Kommission bei der Überwachung des Stabilitätspaktes künftig einräumen wird. In diesem Zusammenhang kritisierte er die Haltung der Bundesregierung, die diese hinsichtlich der Kriterien des Stabilitätspaktes in den Verhandlungen zur Verfassung eingenommen habe. Die Aufweichung der Stabilitätskriterien sei keine Lösung für die verfehlte Haushaltspolitik des Bundes. Minister Robra hob weiterhin hervor, dass die Verfassung ein Beitrag zu einem demokratischeren Europa sei. Gleichwohl stehe vor ihrem Erfolg aber noch der Ratifizierungsprozess in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland entscheiden hierüber der Bundestag und der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit, in verschiedenen anderen Mitgliedstaaten sind hierfür Referenden erforderlich. ¿Hier sehe ich noch eine wichtige politische Aufgabe darin, Überzeugungsarbeit zu leisten, damit der jetzt gefundene Kompromiss für eine europäische Verfassung nicht nur eine Einigung auf dem Papier bleibt, sondern zu einer stabilen Basis unseres Handelns wird und damit zu einer stetig wachsenden europäischen Identität beiträgt.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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