Innenminister Jeziorsky: Land verlagert Aufgaben auf die Kommunen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 265/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 265/04 Magdeburg, den 29. Juni 2004 Innenminister Jeziorsky: Land verlagert Aufgaben auf die Kommunen Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Ersten Funktionalreformgesetzes beschlossen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Landesregierung den Auftrag aus dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz um, Aufgaben, die nicht verzichtbar und nicht privatisierbar sind, zu kommunalisieren. Mit der Aufgabenverlagerung auf die kommunale Ebene sollen Verwaltungsverfahren abgekürzt werden. Entscheidungen sollen im Interesse von Unternehmen und Bürgern ortsnäher getroffen werden. Dabei werden nur solche Aufgaben übertragen, deren Erledigung auf kommunaler Ebene wirtschaftlicher erfolgen kann. Die Bezeichnung ¿Erstes Funktionalreformgesetz¿ macht deutlich, dass weitere Aufgabenverlagerungen folgen können. Jeziorsky: "Mit dem Gesetzentwurf werden neben kleineren Aufgabenblöcken aus den Bereichen Inneres, Wirtschaft und Arbeit, Kultus sowie Bau und Verkehr schwerpunktmäßig Umweltaufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte verlagert. Derzeit werden durch diese Aufgaben rund 112 Stellen im Landesdienst gebunden. Der Umweltbereich umfasst davon 98 Stellen." Die verfassungsrechtliche Vorgabe zum angemessenen Kostenausgleich werde, so der Innenminister, durch eine pauschalierte Betrachtungsweise ermittelt (siehe Info). Insgesamt sei zur Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes eine besonders umfängliche Vorbereitung und Vorabstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erforderlich gewesen. Info: Die Funktionalreform umfasst die Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen bzw. unteren Behörden im Umfang von insgesamt 112 Stellen, davon 98 Stellen für Aufgaben aus der Umweltverwaltung. Aus der Vielzahl von betroffenen Einzelaufgaben sind, gemessen an dem dafür gebundenen Personal, besonders hervorzuheben: · Grundsätzliche Genehmigungszuständigkeit der unteren Wasserbehörden für die Einleitung kommunaler und gewerblich-industrieller Abwässer mit Ausnahme von Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnerwerten und für bestimmte industrielle Branchen, · Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Zu den in die Zuständigkeit der Kommunen übergehenden Anlagen gehören beispielsweise Anlagen zur Lebensmittelherstellung, Anlagen zur Baustoffherstellung wie etwa zur Herstellung von Betonformteilen, Autowrackplätze, · Zuständigkeit für nach Bundesimmissionsschutzrecht nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören z. B. Tankstellen, Tischlereien, kleinere Schlachtereien mit Räucherei, · Übertragung der fachtechnischen Prüfung im Rahmen des Vollzuges des Wasserrechts, Abfallrechts, Bodenschutzrechts und Immissionsschutzrechts auf die Kommunen bzw. unteren Behörden. Dadurch wird eine ganzheitliche Bearbeitung im Landkreis erreicht. Dazu kommen viele Einzelzuständigkeiten, die jeweils meist nur Stellenbruchteile ausmachen. Dabei handelt es sich z. B. um Erlaubnisse für Wasserentnahmen, Abfall-Transportgenehmigungen, Genehmigung von Wappen, Flaggen und Siegeln und Nachprüfung der Vergabe von Bauleistungen. Die Mehrbelastung der kommunalen Ebene wird anhand der Kosten eines Arbeitsplatzes auf der Basis des Gutachtens der ¿Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung¿ berechnet. Beim Mehrbelastungsausgleich wird differenziert, ob die Kreise und kreisfreien Städte für die Aufgabenerledigung einen Personalmehrbedarf haben oder die neu hinzukommenden Aufgaben mit dem vorhandenen Personal erledigt werden. Bei Aufwuchs, der über eine Rahmenvereinbarung aus dem Kreis der Landesbediensteten gedeckt werden soll, erhält die kommunale Ebene in den ersten fünf Jahren 100 Prozent der pauschalierten Personalkosten, danach 90 Prozent. Die Sachkostenerstattung von 10.500 Euro pro Vollbeschäftigteneinheit wird jährlich gezahlt. Bei der Aufgabengruppe, die mit dem in den Kreisen und kreisfreien Städten vorhandenen Personal erledigt werden soll, wird die Mehrbelastung in Höhe von 50 Prozent der Personalkosten angesetzt. Die Sachkostenerstattung von 10.500 Euro wird einmalig gezahlt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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