: 269
Magdeburg, den 28.06.2004

Landesregierung lehnt Gesetzentwurf des Volksbegehrens ab / Sozialminister Kley: Gesetzentwurf würde auch für Eltern und Kommunen teuer

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 269/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 269/04 Magdeburg, den 29. Juni 2004 Landesregierung lehnt Gesetzentwurf des Volksbegehrens ab / Sozialminister Kley: Gesetzentwurf würde auch für Eltern und Kommunen teuer Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung zum Anliegen und zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens Stellung genommen. Das Kabinett empfahl dem Landtag, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens abzulehnen. Sozialminister Gerry Kley sagte nach der Kabinettsitzung: ¿Sowohl aus inhaltlich-fachlicher Sicht als auch aus finanziellen Erwägungen kann dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt werden. Wir können und dürfen das Rad der Kinderbetreuung nicht zurückdrehen. Neue, flexible Möglichkeiten des Kinderförderungsgesetzes wie das Angebot der Tagespflege würden damit zunichte gemacht, Rückschläge bei der Umsetzung des Bildungsprogramms wären zu erwarten und langfristig würde die Finanzierbarkeit der Kinderbetreuung im Land in Frage gestellt. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Landes sind Einschnitte unumgänglich. Wir sind davon überzeugt, dass das bestehende Gesetz die Chancengleichheit aller Kinder sichert, in vollem Umfang die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleistet und allen Eltern eine bezahlbare Kinderbetreuung ermöglicht.¿ Kley betonte, dass mit Mehrbelastungen von weit über 60 Millionen Euro jährlich für alle öffentlichen Haushalte sowie mit steigenden Elternbeiträgen zu rechnen sei. ¿Wer diese Mehrausgaben fordert, muss sich darüber im Klaren sein, dass dann Einschnitte in anderen sozialen Bereichen zwingend sind.¿ Grundpositionen der Landesregierung Die Basisdaten zur Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt belegen, dass das Land mit seinem KiFöG weit über die bundesgesetzlich normierten Forderungen hinausgeht. Mit diesem Gesetz werden schon heute Kriterien erfüllt, die die Bundesregierung mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz als zukunftsweisend anstrebt. Das KiFöG bietet eine solide Basis für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, da ein umfassender Betreuungsanspruch bei Erwerbstätigkeit, Aus-, Fort- sowie Weiterbildung besteht. Im KiFöG wird ausdrücklich der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung mit dem Bildungsauftrag verbunden. Das heißt, Kinderbetreuung ist nicht nur als Dienstleistung für Familien zu verstehen, sondern vor allem als kindgerechte Förderung  durch Bildung, Erziehung und Betreuung. Die Erfahrungen zeigen, dass die für die Kinder wichtigen pädagogischen Aktivitäten am Vormittag stattfinden, wo alle Kinder anwesend sein können. Somit ist allen Kindern gleichermaßen die Teilnahme an diesen Bildungsangeboten möglich. Das KiFöG eröffnet den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume und schafft Rahmenbedingungen, die vor Ort von den Verantwortlichen in der Praxis ausgestaltet werden. Diese Chancen der Deregulierung und Flexibilisierung wurden überwiegend gut angenommen. Missverständnisse in Teilbereichen werden durch die vom Kabinett bereits verabschiedete Gesetzesnovelle ausgeräumt. Für maßgeschneiderter Lösungen in der Kinderbetreuung sorgt auch die im KiFöG neu verankerte Möglichkeit der öffentlich geförderten Tagespflege. Neben der Sicherung einer individuellen Kinderbetreuung gewährleistet das Angebot der Tagespflege in den ersten drei Lebensjahren eine wohnraumnahe Versorgung auch im ländlichen Raum oder bei stark wechselnden Arbeitszeiten. Kürzere Wegezeiten und ein konstantes Beziehungsverhältnis bei der Betreuung sind für das Wohl der Kinder nicht unerheblich. Aus dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens resultieren Mehrbelastungen für das Land von rund 41 Millionen Euro, die die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe dann nochmals mit rund 22 Millionen Euro gegenfinanzieren müssten. Mehrausgaben von heute sind Schulden, die unsere Kinder als Erwerbstätige und Steuerzahler in Zukunft tilgen müssen. Eine höhere Verschuldung gefährdet somit die Zukunftsfähigkeit Sachsen-Anhalts. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Rückkehr zur alten Gesetzeslage die erhöhten Ausgaben der Landkreise ebenfalls zu einer stärkeren Belastung der Kommunen führen. Dabei ist zu befürchten, dass sich das letztlich ¿ wie bei früheren gesetzlichen Änderungen - auch in höheren Elternbeiträgen niederschlagen wird. Eine Steuerung des Landes ist an dieser Stelle nicht möglich, da die Ausgestaltung der Gebührensatzungen vor Ort erfolgt. Hintergrund Sachsen-Anhalt garantiert als einziges Bundesland einen Rechtsanspruch von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Bei der Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren steht Sachsen-Anhalt bundesweit an erster Stelle. Im Land gibt es eine Versorgungsquote von 56,6 % für Kinder im Krippenalter und 100 % für Kindergartenkinder. Auch im europäischen Vergleich rangiert Sachsen-Anhalt an der Spitze. Nach bisher vorliegenden statistischen Daten in Sachsen-Anhalt besuchen ca. 25.800 Kinder eine Krippe, wovon 42 % der Kinder bis zu fünf Stunden dort verweilen. Kindergärten werden von ca. 54.100 Jungen und Mädchen besucht; davon bleiben rund 40 % der Kinder bis zu fünf Stunden täglich bzw. 25 Wochenstunden. Die halbtägige Inanspruchnahme erfolgt dabei aber nicht allein aufgrund der veränderten Gesetzeslage. Bereits vor Inkrafttreten des KiFöG haben 15 % der Krippenkinder und 10 % der Kindergartenkinder auf Wunsch der Eltern nur halbtags die Kindertageseinrichtung besucht, obwohl die Kinder einen gesetzlich normierten Ganztagsanspruch von 10 Stunden hatten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung