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Magdeburg, den 28.06.2004

Qualität schulischer Arbeit im Mittelpunkt der Schulgesetzänderung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 267/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 267/04 Magdeburg, den 29. Juni 2004 Qualität schulischer Arbeit im Mittelpunkt der Schulgesetzänderung Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung auf Vorschlag von Kultusstaatssekretär Winfried Willems den Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes nach erfolgter Anhörung beschlossen. Die Gesetzesnovelle wird jetzt an den Landtag weitergeleitet. Nach den zu Beginn der Legislaturperiode eingeleiteten schulpolitischen Reformen, dem Abitur nach 12 Schuljahren, der Abschaffung der Förderstufe, der strukturellen Reform der Sekundarschule sowie der Einführung der Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten, soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Schulgesetz in seiner Gesamtheit überarbeitet werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem Maßnahmen der Qualitätssicherung als kontinuierliche Aufgabe der schulischen Arbeit, so Willems bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes. Dazu gehören die Entwicklung interner und externer Evaluation unter Mitwirkung von Lehrern, Schülern und Eltern, die Einführung bundesweit geltender Bildungsstandards, die Fortbildungspflicht der Lehrkräfte, die Stärkung des außerunterrichtlichen  Engagements in den Schulen, die Schulprogrammarbeit mit dem Ziel, dass sich Schule und Eltern stärker als bisher auf Bildungs- und Erziehungsziele verständigen. Die gemeinsame Verantwortung von Erziehungsberechtigten und Schule wird auch an anderen Stellen betont. So können Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ihrer Kinder mit deren Zustimmung über wesentliche Vorgänge (Leistungsstand, Ordnungsmaßnahmen usw.) informiert werden. Als weitere wesentliche Änderungen nannte Willems: · Die Sonderschulen werden nach den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen umbenannt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung von Förderzentren als Kooperationsmodelle verschiedener Schulen vor, an denen die Beratung, Diagnostik und Prävention konzentriert werden soll. · Der Zusammenarbeit der Grundschulen mit den Kindertagesstätten wird besondere Bedeutung beigemessen. · Neue Gesamtschulen sollen vierzügig geführt werden, um die Angebotsbreite der Bildungsgänge sicherzustellen und die Schüler entsprechend den angestrebten Abschlüssen zu fördern. · Zukünftig ist die Aufnahme in ein Gymnasium oder in einen Gymnasialzweig einer Kooperativen Gesamtschule von einer erfolgreichen Leistungsfeststellung abhängig, wenn die Schülerin oder der Schüler über keine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium verfügt. · Ab dem 1. August 2006 können die Schulträger auf die Festlegung von Schulbezirken für Grund- und Sekundarschulen verzichten. Für berufsbildende Schulen sollen Einzugsbereiche festgelegt werden können, wenn dadurch ein regional ausgewogeneres Angebot geschaffen werden kann. · Die Gleichwertigkeit der Schulen in freier Trägerschaft und die innere und äußere Gestaltungsfreiheit dieser Schulen werden unterstrichen, aber auch betont, dass sie bei Zuerkennung staatlicher Berechtigungen (Schulabschlüsse, Versetzungen) die staatlichen Bestimmungen beachten müssen. Die Verfahren zur Erteilung von Unterrichtsgenehmigungen werden vereinfacht. Die Berechnung der Schülerkostensätze orientiert sich in Zukunft an der Jahrgangsbreite, so dass zum Vorteil der Ersatzschulen ein Ausgleich zwischen unterschiedlich großen Klassen vorgenommen wird.  · Die Anzahl der Mitglieder der Gesamtkonferenz wird auf eine arbeitsfähige Größe begrenzt. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Beteiligten bleiben davon unberührt. Die Beteiligung der Gesamtkonferenz auch bei der Bestellung von nach Schulschließungen amtsangemessen zu verwendender Schulleiter wird gesichert. · Zur Durchsetzung der Schulpflicht wird festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler auch gegen ihren Willen der Schule zugeführt werden können. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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