Finanzminister Paqué zu den Ergebnissen des gestrigen Vermittlungsausschusses: Sachsen-Anhalt enthält sich der Stimme bei ?Hartz IV-Kompromiss? / Zustimmung zum Gesetz gegen Schwarzarbeit
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 28/04 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 28/04 Magdeburg, den 1. Juli 2004 Finanzminister Paqué zu den Ergebnissen des gestrigen Vermittlungsausschusses: Sachsen-Anhalt enthält sich der Stimme bei ¿Hartz IV-Kompromiss¿ / Zustimmung zum Gesetz gegen Schwarzarbeit Sachsen-Anhalt hat sich gestern im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag bei der Abstimmung über das Hartz-IV-Gesetz der Stimme enthalten. Finanzminister Karl-Heinz Paqué erklärte heute dazu: ¿Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Bundesregierung sich bewegt hat und die Mittel für die Kommunen auf 3,2 Milliarden Euro aufgestockt hat. Allerdings liegen widersprüchliche Zahlen über die Höhe der auf Sachsen-Anhalt zukommenden Kosten aus der geplanten Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe vor. Vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrates in der kommenden Woche werden wir die Prognosen auf ihre Belastbarkeit hin abklopfen und dann entscheiden, ob wir dem Kompromiss zustimmen können.¿ Das Land begrüße eine Protokollerklärung, nach der sich die Bundesregierung bereit erklärt, mit den Ländern nach Lösungen zu suchen, sollte ein Land durch Hartz IV höher als vorgesehen belastet werden. Dem Gesetz zur stärkeren Bekämpfung der Schwarzarbeit dagegen stimmte Sachsen-Anhalt zu. Paqué sagte dazu: ¿Schwarzarbeit kann nicht toleriert werden, deshalb haben wir diesen Kompromiss mitgetragen. Damit haben wir die Bundesregierung aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Denn klar ist, die eigentliche Wurzel der Schwarzarbeit liegt in den viel zu hohen Kosten für Arbeit in Deutschland. Auf diesem Feld hat die rot-grüne Bundesregierung bisher völlig versagt.¿ Hintergrund zu Hartz IV: Ab 1. Januar 2005 werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt zum Arbeitslosengeld II. Dies ist der Kernpunkt im ¿Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt¿ (Hartz IV). Ziel des Gesetzes ist es, die gut zwei Millionen Langzeitarbeitslosen und erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger schneller in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Mit ¿Hartz IV¿ in Verbindung steht das Optionsgesetz, welches den Kommunen und Landkreisen die Möglichkeit gibt, die Betreuung der Hilfeempfänger selbst zu übernehmen oder dies Arbeitsagenturen zu überlassen Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
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