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Magdeburg, den 05.07.2004

Fit für den Ferienjob / Sozialminister Kley: Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch für Ferien-Jobber

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 078/04 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 078/04 Magdeburg, den 6. Juli 2004 Fit für den Ferienjob / Sozialminister Kley: Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch für Ferien-Jobber Magdeburg. Die Ferienzeit nutzen viele Schülerinnen und Schüler, um sich einen Ferienjob zu suchen. Zum einen bietet er die Chance, selbst ein wenig Geld zu verdienen und die Urlaubskasse aufzubessern. Zum anderen erlaubt er erste Einblicke in das Berufsleben. Kurz vor dem Start in die Ferien hat Sozialminister Gerry Kley daran erinnert, dass aber auch im Rahmen dieser Jobs für Schülerinnen und Schüler die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten. Kley: ¿Trotz vielfacher Hinweise und Appelle kommt es in jedem Jahr zu Gesetzes-Verstößen. Eltern und Kinder, aber natürlich auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten sich genau über die geltenden Vorschriften informieren, damit der heiß ersehnte Ferienjob nicht zu unerlaubter Kinderarbeit wird.¿ Im Jahr 2003 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 18 Fälle unerlaubter Kinderarbeit aufgedeckt. Dabei wurde in 15 Fällen das für Ferienarbeit vorgeschriebene Mindestalter  von 15 Jahren nicht beachtet. Die Verstöße traten insbesondere bei der Verteilung von Werbematerialien auf (12 Fälle). Die Regelungen im Überblick Arbeit für Kinder unter 13 Jahren ist grundsätzlich verboten. Mit einer gesonderten Erlaubnis des Landesamtes für Verbraucherschutz ist eine Beschäftigung bei Theatervorstellungen und Musikaufführungen, bei Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sowie bei Film- und Fotoaufnahmen jedoch möglich. Mit dem Einverständnis der Eltern dürfen Kinder ab 13 - und soweit sie unter 15 Jahren sind - bis zu zwei Stunden täglich mit leichten und für Kinder geeigneten Arbeiten beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es auch während der Schulferien nicht.  Zulässige Tätigkeiten sind zum Beispiel das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten, Arbeiten in Haushalt und Garten, Babysitting, Nachhilfeunterricht, Tätigkeiten beim Sport und die Mitarbeit bei gemeinnützigen Veranstaltungen der Kirchen. Diese Arbeiten dürfen Kinder allerdings nicht vor dem Schulunterricht oder während des Unterrichts und auch nicht nach 18.00 Uhr ausüben. Für schulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten prinzipiell die gleichen Vorschriften wie für die 13- bis 15-jährigen. In den Ferien dürfen die über 15-jährigen jedoch pro Jahr vier Wochen arbeiten . Wie diese Zeit auf das Jahr verteilt wird, bleibt jedem Einzelnen überlassen. Die Arbeitszeit darf jedoch 8 Stunden am Tag zuzüglich der Pausen (40 Stunden pro Woche) nicht übersteigen. Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche. Schülerinnen und Schüler dürfen in ihren Ferienjobs nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr beschäftigt werden. Samstage sowie Sonn- und Feiertage sind für den Ferienjob tabu. Für bestimmte Branchen wie beispielsweise Gaststättenwesen oder Landwirtschaft gelten Ausnahmen. Kinder und Jugendliche aller Altersstufen dürfen grundsätzlich nicht mit Akkordarbeit und mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden. Sie müssen generell bei der Arbeit vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sein. Das ist Pflicht des Arbeitgebers. Dazu gehört auch, dass er sie vor Arbeitsaufnahme über mögliche Unfallgefahren und deren Vermeidung aufklärt. Jeder Unternehmer ist pflichtunfallversichert. Somit sind die Schülerinnen und Schüler während des Ferienjobs über den Arbeitgeber versichert. Für weitere Auskünfte steht das Landesamt für Verbraucherschutz mit seinen regional zuständigen Dezernaten (ehemals die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter) zur Verfügung (Kontakt: 0340/6501-0). Von dort kann auch ein Faltblatt ¿Ferienjobs¿ angefordert werden, das umfangreiche Informationen unter anderem zu Arbeits-, Pausenzeiten und der Art der Tätigkeiten enthält. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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