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Magdeburg, den 05.07.2004

Initiative Mitteldeutschland: Länderkooperation bei Laboruntersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen geplant / Minister Kley: Zusammenarbeit sichert qualitativ hochwertigen  Verbraucherschutz

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 283/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 283/04 Magdeburg, den 6. Juli 2004 Initiative Mitteldeutschland: Länderkooperation bei Laboruntersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen geplant / Minister Kley: Zusammenarbeit sichert qualitativ hochwertigen  Verbraucherschutz Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt werden bei der Kontrolle von Lebensmitteln, kosmetischen Artikeln und Bedarfsgegenständen enger zusammenarbeiten. Das Kabinett billigte am heutigen Dienstag den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den mitteldeutschen Ländern, die eine Kooperation der jeweils zuständigen Ämter vorsieht. Die Vereinbarung werden die Gesundheitsminister der drei Länder im August in Magdeburg unterzeichnen. Sachsen-Anhalts Gesundheitsminister Gerry Kley begründete die Notwendigkeit der engeren Zusammenarbeit zum einen mit veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU und in Deutschland. Zum anderen steige der Bedarf an verbesserter Analyse im Bereich der Lebensmittelüberwachung kontinuierlich: ¿Es ist für die Laboreinrichtungen extrem aufwändig und kostenintensiv, das gesamte Analyse-Spektrum abzudecken. Im Sinne der Qualitätssicherung ist es daher sinnvoll, die Rahmenbedingungen für eine länderübergreifende Zusammenarbeit zu schaffen und damit den qualitativ und quantitativ wachsenden Anforderungen an den Verbraucherschutz im Bereich der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung Rechnung zu tragen. Diese Kooperation sichert langfristig einen qualitativ hochwertigen Verbraucherschutz.¿ Die Verwaltungsvereinbarung sieht eine Spezialisierung der Landesämter bei besonders aufwändigen und selten anfallenden Untersuchungen von Lebensmitteln, Kosmetikartikeln und so genannten Bedarfsgegenständen vor. Diese Warengruppe reicht von Kochtöpfen, Geschirr oder Verpackungsmaterial über Bekleidung, Bettwäsche oder Schmuck bis hin zu Spielwaren. Ebenso umfassend ist die Palette der Kosmetik-Artikel, die zu überwachen ist. Sie beinhaltet das Duschbad ebenso wie den Lippenstift. Des Weiteren ist im Rahmen der Länderkooperation geplant, bei der Entwicklung neuer Analysemethoden in den Laboreinrichtungen Schwerpunkte zu setzen. Die Steuerung der Zusammenarbeit wird bei einem paritätisch besetzten Koordinierungsgremium liegen, das die Arbeitsschwerpunkte festlegt und die Aufgaben entsprechend verteilt. Im kommenden Jahr ist avisiert, dass zum Beispiel Thüringen speziell Spielwaren und Textilien auf verbotene Farbstoffe (so genannte Azofarbstoffe, die krebserregend sein können) untersucht, Sachsen Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt aus Kunststoff (z.B. Schaumlöffel oder Pfannenwender) und Sachsen-Anhalt insbesondere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt aus Polystyrol (z.B. Einweggeschirr aus Schaumpolystyrol ¿ ¿Styropor¿) prüfen. Die zuständigen Untersuchungseinrichtungen der Länder sind das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheitswesen und das Veterinärwesen im Freistaat Sachsen sowie das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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