Sachsen-Anhalt setzt sich auf Bundesebene für Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit ein
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 282/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 282/04 Magdeburg, den 6. Juli 2004 Sachsen-Anhalt setzt sich auf Bundesebene für Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit ein Sachsen-Anhalt wird sich auf Bundesebene für die Errichtung einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit einsetzen. Das Land tritt einer entsprechenden Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg bei, sagte Justizminister Curt Becker am Dienstag nach der Kabinettsitzung in Magdeburg. Mit der Initiative sollen die Verwaltungs-, die Sozial- und die Finanzgerichtsbarkeit zusammengeführt werden. Ziel der Zusammenlegung sei vor allem ein flexibler, an aktuellen Bedarfssituationen angepasster Einsatz der Richter, betonte der Ressortchef. Nach Artikel 97, Absatz zwei des Grundgesetzes können Richter nicht gegen ihren Willen in eine andere Gerichtsbarkeit versetzt werden, so dass unterschiedliche Belastungen der einzelnen Gerichtsbarkeiten nicht ohne weiteres ausgeglichen werden können. Mit der Bundesratsinitiative sollen das Grundgesetz geändert und den Ländern eine Öffnungsklausel zur Errichtung der Fachgerichtsbarkeit eingeräumt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Reformen zu Hartz IV sei mit einem starken zusätzlichen Geschäftsanfall der ohnehin stark belasteten Sozialgerichte zu rechnen, unterstrich der Minister. Die Verwaltungsgerichte würden hingegen entlastet. ¿Wir brauchen daher einen gesetzlichen Rahmen für einen flexibleren Personaleinsatz¿, sagte er. Eine Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten werde mittelfristig auch Einsparungen bei der Justizverwaltung bringen: das Landessozialgericht sowie das Oberverwaltungsgericht könnten zu einem gemeinsamen Obergericht zusammengefasst werden. Außerdem könnten mit der Zusammenlegung die Gerichtsstandorte Magdeburg, Halle, Dessau und Stendal gesichert werden. Ohne Reformüberlegungen beispielsweise hätte darüber nachgedacht werden müssen, ob das Verwaltungsgericht Dessau als eigenständiges Gericht bestehen bleiben könne. Zusammen mit dem Sozialgericht könne jedoch eine Behörde mittlerer Größe gebildet werden, deren Existenz nicht in frage gestellt würde. Der Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg wollen auch die Länder Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen beitreten. In Deutschland gibt es bislang fünf Gerichtsbarkeiten: die Ordentliche Gerichtsbarkeit (Straf- und Zivilrecht), die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit sowie die Finanzgerichtsbarkeit. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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