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Magdeburg, den 07.07.2004

Krankenhausgesetz unter Dach und Fach / Minister Kley: Sachsen-Anhalt für Krankenhausplanung nach Fallpauschalen gerüstet

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 080/04 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 080/04 Magdeburg, den 8. Juli 2004 Krankenhausgesetz unter Dach und Fach / Minister Kley: Sachsen-Anhalt für Krankenhausplanung nach Fallpauschalen gerüstet Magdeburg. Sachsen-Anhalt ist für eine Krankenhausplanung nach den bundesweit geltenden Fallpauschalen gerüstet. Nach der Zustimmung durch den Landtag kann das Land die bundesweit erste Krankenhausplanung in Angriff nehmen, die nicht mehr auf einer Bettenplanung beruht. Gesundheitsminister Gerry Kley würdigte vor allem die zügige Landtagsbefassung, die insbesondere durch die gute Zusammenarbeit mit allen Partnern im Gesundheitswesen möglich wurde. ¿Der Gesetzentwurf wurde innerhalb eines Monats im Parlament diskutiert und angenommen. Das zeugt von einer breiten Zustimmung für das Gesetz, das vor dem Hintergrund des neuen diagnoseorientierten Fallpauschalensystems tragfähig und zukunftsweisend ist. Jetzt werden wir weiteres Neuland betreten, indem wir den Krankenhausplan 2005 in Angriff nehmen.¿ Als wichtige Neuerung bezeichnete der Minister die gleichberechtigte Einbeziehung der Universitätskliniken in die künftige Krankenhausplanung. Diese wird Rahmenvorgaben für Versorgungs- und Qualitätsziele setzen und ist damit die Grundlage für die zwischen den Krankenhausträgern und Krankenkassen für jede Klinik auszuhandelnde Qualität und Menge der zu erbringenden Leistungen. Der Krankenhausplan legt mindestens Standorte, Versorgungsstufe, Fachgebiete und Ausbildungsstätten fest. Perspektivisch wird auf eine jährliche Fortschreibung des Krankenhausplans verzichtet. Es erfolgt aber eine turnusmäßige Überprüfung (alle zwei Jahre), um Veränderungen in der Krankenhauslandschaft zeitnah steuern zu können. Stichwort Fallpauschalen Seit dem Inkrafttreten des Fallpauschalengesetzes (FPG) zum 01. Januar 2003 wird in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts, wie in den anderen Bundesländern auch, schrittweise ein pauschalierendes Preissystem als Methode der leistungsorientierten Finanzierung der Krankenhäuser eingeführt. Dadurch verändert sich der Inhalt der bisherigen Krankenhausplanung. Für die Kliniken ist nicht mehr die Kapazität (das Krankenhausbett beziehungsweise der Tagesklinikplatz) als Finanzierungsgrundlage entscheidend. Vielmehr basiert die Abrechnung auf der je Patient oder Patientin erbrachten Leistung. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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