Sozialministerium übergibt Stellungnahme zur Prüfmitteilung des Landesrechnungshofes
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 079/04 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 079/04 Magdeburg, den 8. Juli 2004 Sozialministerium übergibt Stellungnahme zur Prüfmitteilung des Landesrechnungshofes Magdeburg. Das Sozialministerium hat am Donnerstag zur Prüfung der IT-Auftragsvergabe durch den Landesrechnungshof Stellung genommen. Nach sorgfältiger Prüfung der Mitteilung ist festzustellen, dass der Rechnungshof die Beschaffung eines einheitlichen IT-Verfahrens im Bereich der Sozialhilfeverwaltung ausdrücklich befürwortet, da dadurch ein Controllingsystem etabliert wird, das größere Transparenz, mehr Effizienz und letztlich Einsparungen ermöglicht. Zudem werden die Kommunen an das Landesdatennetz angeschlossen und somit ein elektronischer Datenaustausch im Sinne der Verwaltungsmodernisierung eröffnet. Des Weiteren haben die Rechnungsprüfer herausgestellt, dass sich keine Hinweise auf mögliche Korruption oder Manipulation ergeben haben. Während der Einsatz eines einheitlichen EDV-Verfahrens von den Rechnungsprüfern ausdrücklich begrüßt wird, werden in der Beschaffung Mängel gesehen, die das Sozialministerium in den entscheidenden Punkten nicht teilt. Unstrittig ist, dass es in der Dokumentation und im Projektmanagement Verbesserungsmöglichkeiten gibt, die perspektivisch bei Vergabeverfahren von den Beteiligten beachtet werden. Durch organisatorische Maßnahmen im Ministerium wird künftig sichergestellt, dass bei komplexen Vorhaben eine Gesamtsteuerung im Sinne eines Projektmanagements erfolgt. Grundsätzlich weist das Sozialministerium jedoch darauf hin, dass die Vergabeart möglich und rechtlich zulässig war. Ein wie im vorliegenden Fall gewähltes Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung ist zulässig, wenn für den Auftrag aufgrund seiner Spezifik nur ein Unternehmen in Frage kommt. Im Rahmen der Markterkundung und Angebotsbewertung wurde nur ein Anbieter ermittelt, der mit einer Standard-Software inklusive Steuerungsmöglichkeit am Markt ist und außerdem einen erfolgreichen Einsatz bei einem überörtlichen Träger der Sozialhilfe vorweisen kann. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung (17.12.2003), nach dem das Land seit dem 01. Juli 2004 nicht nur für stationäre, sondern auch für ambulante Eingliederungshilfen und ambulante Hilfen zur Pflege zuständig ist, sowie durch bundesgesetzliche Änderungen im Sozialhilferecht (SGB XII und Hartz IV), nach dem die Kommunen allein Träger für das neue Arbeitslosengeld II zum 01.01.2005 sein können, war entgegen der Ansicht des Landesrechnungshofes der Aspekt der Dringlichkeit bei der Vergabe objektiv gegeben. Die veränderte rechtliche Situation wurde mit der Sozialagentur im Vorgriff abgebildet, da eine gleichzeitige Umstellung beider Sozialsysteme die Kommunen handlungsunfähig gemacht hätte. Die Verfahrensweise entsprach damit den zeitlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
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