Überplanmäßige Ausgabe war rechtens
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 30/04 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 30/04 Magdeburg, den 8. Juli 2004 Überplanmäßige Ausgabe war rechtens Das Finanzministerium hat in einer Stellungnahme den Vorwurf des Landesrechnungshofes zurückgewiesen, die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro für ein IT-Verfahren des Sozialministeriums sei unzulässig gewesen. ¿Laut Haushaltsrecht muss eine überplanmäßige Ausgabe unvorhergesehen und unabweisbar sein, um genehmigt werden zu können. Diese beiden Voraussetzungen sind nach dem dem Finanzministerium vorliegenden Fakten klar erfüllt gewesen¿, sagte heute Finanzminister Karl-Heinz Paqué. ¿Die Kritik des Landesrechnungshofes ist nicht nachvollziehbar.¿ Nach Ansicht des Finanzministeriums hat das Sozialministerium nachvollziehbar die Notwendigkeit der Installation eines neuen EDV-Verfahrens bis zum 01.07. 2004 zur Sozialhilfesachbearbeitung dargelegt. Die Funktionsfähigkeit musste nach Darstellung des Sozialministeriums zum 01.07.2004 unbedingt gewährleistet sein, weil anderenfalls die verlagerten Aufgaben so wie die zum 01.01.2005 zu übernehmenden Aufgaben technisch nicht hätten rechtzeitig umgesetzt werden können. Eine Berücksichtigung der Ausgaben im Haushalt 2004 war nicht möglich, weil die vom Land zu berücksichtigenden Änderungen des Sozialhilfegesetzes erst am 29.12. 2003 vom Bundestag verabschiedet worden sei. Die Bereinigungssitzung des Finanzausschusses hatte aber bereits am 27.11. 2003 statt gefunden. Das Kabinett hatte schließlich am 23.03. 2004 über die Gründung der Sozialagentur entschieden. ¿Es geht zu weit, wenn der Landesrechnungshof verlangt, das Finanzministerium solle die Anträge auf überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben stets einer eigenen intensiven Prüfung und Bewertung unterziehen, auch wenn sie schlüssig begründet sind¿, heißt es in der Stellungnahme des Finanzministeriums. Die Begründungen des Sozialministeriums hätten keinen Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen gelassen. ¿Danach ist die Rechtmäßigkeit der Bewilligung der überplanmäßigen Ausgabe für das Finanzministerium zweifelsfrei gegeben.¿ Finanzminister Paqué: ¿Was der Landesrechnungshof verlangt, läuft auf eine personal- und zeitaufwendige Bürokratisierung hinaus. Will das der Rechnungshof wirklich?¿ Zurückgewiesen wird auch der Einwand des Landesrechnungshofes, das Sozialministerium hätte sofort Einsparvorschläge benennen müssen und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt. In der Stellungnahme heißt es dazu: ¿Das vom MF gewählte Verfahren ist in der Vergangenheit üblich gewesen, auch wenn es in besonderen Einzelfällen vom Landesrechnungshof kritisiert worden ist.¿ Im übrigen habe auch nicht, so wie der Landesrechnungshof fordert, der Landtag über die Ausgabe informiert werden müssen. Es gebe dazu in der Haushaltsordnung keine klare betragsmäßige Regelung, heißt es in der Stellungnahme weiter. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
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