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Magdeburg, den 08.07.2004

Erfolg für Innenminister Jeziorsky beim Zuwanderungsgesetz

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 122/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 122/04 Magdeburg, den 9. Juli 2004 Erfolg für Innenminister Jeziorsky beim Zuwanderungsgesetz Gerechte Verteilung von Asylbewerbern und Spätaussiedlern Eine positive Bilanz zieht Innenminister Klaus Jeziorsky, nachdem der Bundesrat nach jahrelangen Verhandlungen heute dem Zuwanderungsgesetz endgültig zugestimmt hat. Jeziorsky: "Mit dem Zuwanderungskompromiss haben wir einen Beitrag für mehr Sicherheit und auch ein Mehr an Integration für unser Land erzielt. Gerade im Hinblick auf die schwierige wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Situation ist eine Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung von großer Bedeutung." Ein echter Gewinn für Sachsen-Anhalt ist allerdings auch die seit Jahren von Innenminister Jeziorsky geforderte änderung des Verteilungsmodus für die Aufnahme von Asylbewerbern durch die Länder. Jeziorsky: "Die gerechte Lastenverteilung bei der Aufnahme von Asylbewerbern war längst überfällig, denn bislang galt eine Aufnahmequote aus dem Jahre 1992, die der demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt schon lange nicht mehr entsprach." Eine entsprechende Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalts führte dazu, dass mit dem vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ausgehandelten Kompromiss auch die Verteilung der Asylbewerberzugänge neu geregelt wurde. Als Verteilungskriterium dient nunmehr der so genannte Königsteiner Schlüssel, der neben der Bevölkerungszahl auch die Wirtschaftskraft eines jeden Landes berücksichtigt. Jeziorsky: "Die Zahl der zugewiesenen Asylbewerber wird sich um ca. 20 % verringern und das bedeutet finanzielle Entlastungen für das Land." Die neue Rechtslage verändert die Aufnahmequote Sachsen-Anhalts am bundesweiten Asylbewerberzugang von 4 Prozent auf 3,2 Prozent. Legt man den Zugang vom Jahr 2003 zugrunde, würde Sachsen-Anhalt ca. 500 Asylbewerber pro Jahr weniger zugewiesen bekommen. Info : über das Zuwanderungsgesetz wurde drei Jahre lang erbittert verhandelt. Das jetzt beschlossene Gesetz ist der zweite Versuch, die Zuwanderung zu regeln. Das erste Gesetz aus dem Jahr 2001 scheiterte am 18. Dezember 2002 wegen der turbulenten Abstimmung im Bundesrat (uneinheitliche Stimmabgabe Brandenburgs) vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im zweiten Anlauf wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Bundesrat abgelehnt. Der daraufhin von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss konnte zunächst keine einvernehmliche Lösung erzielen. Erst die Parteispitzen von SPD und CDU/CSU konnten sich über die Eckpunkte eines Zuwanderungsgesetzes einigen. Dem ausgehandelten Zuwanderungskompromiss hatte der Vermittlungsausschuss am 30. Juni 2004 zugestimmt. Der Bundestag hat das Vermittlungsergebnis am 1. Juli 2004 angenommen und der Bundesrat hat am 9. Juli 2004 zugestimmt. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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