: 86
Magdeburg, den 13.07.2004

Sozialminister Kley kritisiert Bundesgesetz zum Ausbau der Krippenbetreuung:  Perfekte Mogelpackung

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 086/04 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 086/04 Magdeburg, den 14. Juli 2004 Sozialminister Kley kritisiert Bundesgesetz zum Ausbau der Krippenbetreuung:  Perfekte Mogelpackung Magdeburg. Sozialminister Gerry Kley hat das am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Tagesbetreuungsausbaugesetz als perfekte Mogelpackung kritisiert. Kley sagte: ¿Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Das Gesetz ist ausschließlich auf eine Verbesserung der Krippenbetreuung in den westdeutschen Bundesländern ausgerichtet. Die ostdeutschen Länder, die bereits über eine bedarfsgerechte Versorgung mit Krippenplätzen verfügen, gehen damit leer aus. Die viel beschworene bundesweite Ausbauoffensive ist lediglich ein Nachholprogramm West.¿ Kley betonte, dass zudem nach wie vor die in Rede stehende Finanzierungsgrundlage illusorisch sei. ¿Es ist inzwischen unbestritten, dass die  angekündigten Einsparungen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht zu erzielen sind.¿ Es sei insofern unklar, woher die Kommunen das Geld nehmen sollten. Der Bund definiere hier Leistungen, ohne sich an deren Finanzierung zu beteiligen. Als Fazit stellte der Minister fest, dass das Bundes-Gesetz an der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Krippenbetreuung in Sachsen-Anhalt völlig vorbeigeht. ¿Angefangen vom Rechtsanspruch, den der Bund im Gegensatz zum sachsen-anhaltischen Landesgesetz nicht verankert, über die bedarfsgerechte Versorgung bis hin zum Angebot der qualifizierten Tagespflege gibt die Ausbauoffensive keinerlei zukunftsweisende Signale.¿ In Sachsen-Anhalt haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung von der Geburt bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang. Für Krippen- und Kindergartenkinder besteht ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz von 10 Stunden täglich bei Erwerbstätigkeit, Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung der Eltern. Ansonsten haben Kinder in diesen Altersgruppen einen Anspruch auf Halbtagsbetreuung, das heißt 5 Stunden pro Tag oder 25 Wochenstunden. Für Hortkindern ist eine tägliche Betreuungszeit von 6 Stunden täglich über den Rechtsanspruch abgesichert. Die Betreuungsquote bei Kindern unter drei Jahren liegt bei knapp 48 Prozent. Damit erreicht Sachsen-Anhalt im europäischen Vergleich hinter Dänemark und Schweden einen Spitzenplatz. In den alten Bundesländern liegt die Quote durchschnittlich nur bei rund 7 Prozent. Sachsen-Anhalt ist eines von sieben Bundesländern, das ein Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen erarbeitet hat. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung