: 1
Hansestadt Stendal, den 15.07.2004

(LGSDL) Information zur Schöffenwahl 2004

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/04 Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/04 Stendal, den 12. Februar 2004 (LGSDL) Information zur Schöffenwahl 2004 Für die Schöffenwahlperiode von 2005 bis 2008 müssen in diesem Jahr neue Schöffen für die Amtsgerichte Burg, Gardelegen, Osterburg, Stendal und Salzwedel sowie für das Landgericht Stendal gewählt werden. Schöffe für die Strafrechtspflege gegen Erwachsene kann werden, wer von seiner Gemeinde in eine Vorschlagsliste aufgenommen und von dem Wahlausschuss seines Amtsgerichts aus dieser Vorschlagsliste gewählt wird. Interessenten an diesem für die Gesellschaft und die Strafrechtspflege sehr wichtigen Ehrenamt und zu einer erneuten Amtsperiode bereite Schöffen werden gebeten, sich ab dem 18. Februar 2004 bei ihrer Gemeinde (nicht beim Amtsgericht oder beim Landgericht) zu melden. Ein Jugendschöffe kann werden, wer vom Jugendhilfeausschuss seines Landkreises in eine Vorschlagsliste aufgenommen und vom Wahlausschuss seines Amtsgerichts aus dieser Vorschlagsliste gewählt wird. Erzieherisch befähigte bzw. in der Jugenderziehung erfahrene Interessenten an diesem für die Gesellschaft und die Jugendstrafrechtspflege wichtigen Ehrenamt und zu einer erneuten Amtsperiode bereite Jugendschöffen werden gebeten, sich ab dem 18. Februar 2004 bei ihrem Landkreis (Jugendhilfeausschuss) zu melden. Nach der Bestimmung des Präsidenten des Landgerichts Stendal sind insgesamt 420 Schöffen sowie insgesamt 326 Jugendschöffen zu wählen. Wer erstmals zum Schöffen oder Jugendschöffen gewählt worden ist, wird alsbald nach seiner Wahl zu einer kostenlosen Schöffenfortbildungsveranstaltung eingeladen, in der er in die Grundzüge der Strafrechtspflege sowie in seine Rechte und Pflichten als Schöffe fachkundig eingewiesen wird. Die Heranziehung zur Ausübung des Schöffenamtes soll nicht mehr als 12 ordentliche Sitzungstage im Jahr umfassen; in besonders schwierig gelagerten Verfahren kann die Schöffentätigkeit diesen Umfang ausnahmsweise auch übersteigen. Marc Lienau Pressesprecher Impressum: Landgericht Stendal Pressestelle Am Dom 19 39576 Stendal Tel: (03931) 58 13 14 Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27 Mail: poststelle@lg-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Landgericht StendalPressestelleAm Dom 1939576 Hansestadt StendalTel: 03931 58-1314Fax: 03931 58-1111, 58-1227Mail: presse.lg-sdl@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-sdl.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung