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Halle (Saale), den 26.07.2004

Förderung von Familienurlaub in Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt-Pressemitteilung 047/2004 Landesverwaltungsamt Pressemitteilung Nr.: 47/2004 Halle, den 27. Juli 2004 Das Landesverwaltungsamt (LVwA) informiert: Förderung von Familienurlaub in Sachsen-Anhalt Gemeinsamer Familienurlaub trägt zur Festigung der familiären Beziehungen bei und ermöglicht ein Zusammensein von Eltern und Kindern außerhalb des alltäglichen Umfelds. Familien mit niedrigem Einkommen fällt es schwer, einen Urlaubsaufenthalt zu finanzieren. Deshalb stellt das Land Sachsen-Anhalt auch in diesem Jahr Mittel für die Unterstützung von Familienerholung zur Verfügung. Neu in diesem Jahr: Gefördert wird Familienerholung in Kombination mit Familienbildung. Durch die Angebote der Familienbildung können Eltern ihre Kompetenzen bei der Bewältigung von Erziehungsanforderungen erweitern und Anregungen für die Gestaltung des Familienalltags erhalten. Zuschüsse können sowohl Familien wie auch Alleinerziehende erhalten, die einen Familienurlaub von mindestens 5 und höchstens 14 Tagen im Zeitraum 1. Februar bis 31. Oktober (An- und Abreisetag zählen als ein Tag) planen. Dabei ist eine Förderung alle zwei Jahre möglich, bei Familien mit einem behinderten Familienmitglied jährlich. Für die Gewährung des Zuschusses gelten Einkommensgrenzen, zu denen die antragsbearbeitenden Stellen Auskunft geben können. Der Familienurlaub kombiniert mit Familienbildung wird vornehmlich in Ferieneinrichtungen in Sachsen-Anhalt gefördert. Ein Katalog dieser Einrichtungen liegt in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte vor bzw. kann im Internet unter www.sachsen-anhalt.de eingesehen werden. Während der Sommerferien können bei fehlenden Kapazitäten in Sachsen-Anhalt auch Aufenthalte in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger in Deutschland gefördert werden. Die Zuschüsse betragen 8 Euro pro teilnehmendem Familienmitglied pro Urlaubstag bei Familienerholung in Sachsen-Anhalt und 4 Euro in Einrichtungen außerhalb Sachsen-Anhalts. Zusätzlich können bis zu 6 Euro insgesamt pro Person für Bildungsmaßnahmen gewährt werden. Antragsformulare sind in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erhältlich. Anträge können dort bis jeweils vier Wochen vor Reiseantritt gestellt werden. Für Auskünfte steht auch das Landesverwaltungsamt zur Verfügung. Ansprechpartnerin: Frau Knibbiche  (Tel.: 0345/6912461, E-Mail: gudrun.knibbiche@lvwa.lsa-net.de)            Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation Frau Vopel Willy-Lohmann-Str.7 06114 Halle (Saale) Tel:      (0345) 514 ¿ 1244 Fax:     (0345) 514 ¿ 1477 Mail:     Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de

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