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Magdeburg, den 27.07.2004

Amtseinführung des Dessauer Landgerichtspräsidenten - Becker: Justizstrukturen werden zunehmend auf dem Prüfstand stehen

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 032/04 Magdeburg, den 21. Juli 2004 Amtseinführung des Dessauer Landgerichtspräsidenten - Becker: Justizstrukturen werden zunehmend auf dem Prüfstand stehen Magdeburg/ Dessau (MJ). Mit einer Feierstunde wurde am Mittwoch der bisherige Landgerichtspräsident Hans-Jürgen Diederichs verabschiedet. Gleichzeitig ist der neue Präsident des Landgerichts Dessau, Tilman Schwarz, ins Amt eingeführt worden. An der Feierstunde nahmen Justizminister Curt Becker, der Präsident des Oberlandgerichts Naumburg, Winfried Schubert, der Präsident des Landesverfassungsgerichts Dr. Gerd-Heinrich Kemper sowie Vertreter der Richterschaft, der Staatsanwaltschaften sowie von Vereinen, Berufsverbänden und Personalvertretungen teil. In seiner Festrede würdigte Justizminister Becker das Engagement des aus dem Amt geschiedenen Landgerichtspräsidenten Diederichs. "Das Land Sachsen-Anhalt hatte mit Ihnen eine Richterpersönlichkeit gewonnen, die hohen Sachverstand und großes Pflichtbewußtsein auf der Basis einer lebhaften geistigen Aufgeschlossenheit in sich vereinte", sagte der Ressortchef. Diederichs habe das Amt des Landgerichtspräsidenten hervorragend ausgeübt und den Aufbau der Justiz im Bezirk Dessau nachhaltig gefördert. Besonders dankte der Minister für den großen Einsatz bei der Durchführung der Bauprojekte am Dessauer Justizzentrum und bei den Amtsgerichten in Köthen, Bernburg und Zerbst. Mit Blick auf den neuen Präsidenten des Landgerichts, Tilman Schwarz, sagte der Minister: "Ich habe keinen Zweifel, dass Sie das Vertrauen, das die Landesregierung Ihnen mit der übertragung des höchsten Richteramtes der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Landgerichtsbezirk Dessau entgegenbringt, nicht enttäuschen werden." In seiner Festrede sagte Justizminister Becker mit Blick auf die Zukunft der Justiz: "Es sieht so aus, dass wir uns auch künftig nicht auf ruhige Zeiten einstellen können, sondern dass die Justizstrukturen insgesamt zunehmend auf dem Prüfstand stehen werden." Bei den Fachgerichtsbarkeiten habe sich die Justizministerkonferenz mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, den Ländern im Wege einer sog. Länderöffnungsklausel die Zusammenlegung der bisherigen Verwaltungs-; Finanz-; und Sozialgerichtsbarkeit zu einer einheitlichen öffentlich rechtlichen Gerichtsbarkeit zu ermöglichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen durch eine Bundesratsinitiative geschaffen werden, der sich auch das Land Sachsen-Anhalt angeschlossen hat. "Wir versprechen uns von einer Konzentration der Fachgerichte neben dem damit verbundenen Einsparpotenzial in der Gerichtsverwaltung vor allem eine Verbesserung der Möglichkeiten des richterlichen Einsatzes bei unterschiedlichem Geschäftsanfall", sagte der Minister und wies auch auf überlegungen zur Zusammenlegung der Arbeitsgerichtsbarkeit mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit. "änderungen der Justizstrukturen haben immer unter der Prämisse zu stehen, dass der Rechtsgewährungsanspruch nicht aufgegeben werde. Andererseits dürfe es aber auch keine Denktabus geben, welche eine erforderliche Anpassung der Justiz an die künftigen Rahmenbedingungen von vornherein blockieren würden", betonte Becker. Er wies darauf hin, dass sich in Sachsen-Anhalt nach der jüngsten Bevölkerungsprognose die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2020 um etwa 20 % reduzieren werde. "Schon allein diese nüchterne Feststellung muss Anlass zu überlegungen geben, ob wir wirklich die Zahl der Gerichte und deren Standorte auf Dauer unverändert beibehalten können" sagte der Minister. Aufgabe der Politik würde es sein, die Vielzahl der Reformvorschläge sehr sorgfältig abzuwägen und mit einer nachhaltigen Strukturreform konkrete Lösungen für die sich abzeichnenden Probleme herbeizuführen, unterstrich der Ressortchef. Zu Ihrer Information: Tilman Schwarz wurde am 08. Dezember 1946 in Oldenburg geboren. Nach seinem Jura-Studium legte er 1971 in Hamburg das erste juristische Staatsexamen ab. Nach dem Referendardienst absolvierte er 1974 in Hannover das zweite juristische Staatsexamen. Zwischen 1974 und 1977 war er als Richter im Oberlandesgerichtsbezirk Celle tätig. Nach seiner Ernennung zum Richter auf Lebenszeit arbeitete er 1977 bis 1984 als Richter am Landgericht Stade. Danach war er als Richter am Oberlandesgericht Celle beschäftigt. Nachdem er bereits im November 1990 von Celle nach Halle gewechselt war, wurde er im August 1992 Vizepräsident des damaligen Bezirksgerichts Halle, später des Landgerichts Halle. Hans-Jürgen Diederichs ist am 01. September 2003 in den Ruhestand getreten. Er hatte das Landgericht Dessau seit September 1992 geleitet. Der in Celle geborene Jurist ist nach dem Jura-Studium und der ersten sowie zweiten Juristischen Staatsprüfung im Oktober 1964 in den Dienst der niedersächsischen Justiz eingetreten. Drei Jahre später wurde er zum Richter am Landgericht in Hildesheim und Lüneburg ernannt. 1976 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Lüneburg, 1986 zum Vizepräsidenten dieses Landgerichts. 1991 wurde er zunächst an das damalige Kreisgericht Dessau abgeordnet, im Mai 1992 dorthin versetzt und 1992 zum Präsidenten des Landgerichts ernannt. 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