Innenminister Klaus Jeziorsky: "Die Reform zur Neuordnung der Verwaltung im kommunalen Raum ist in ihre Endphase eingetreten"
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 133/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 133/04 Magdeburg, den 9. August 2004 Innenminister Klaus Jeziorsky: "Die Reform zur Neuordnung der Verwaltung im kommunalen Raum ist in ihre Endphase eingetreten" Verwaltungskraft wird gestärkt und die Eigenständigkeit der Gemeinden bleibt erhalten Nach Auffassung von Innenminister Klaus Jeziorsky besteht das Ziel der Reform darin, die kommunale Verwaltungskraft zu stärken und gleichzeitig die politische Eigenständigkeit der Gemeinden zu bewahren. Daher sei das Gesetz zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit zusammen mit der Funktionalreform, der Zuweisung von weiteren Aufgaben auf die kommunale Ebene, ein wesentlicher Baustein der Reformvorhaben im Land Sachsen-Anhalt. Grundmodelle für die hauptamtliche Verwaltung auf gemeindlicher Ebene seien die Verwaltungsgemeinschaften, deren Mitgliedsgemeinden in der Summe mindestens 10.000 Einwohner zählen sollen, und verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinden mit mindestens 8.000 Einwohnern. Jeziorsky: "Mit Ablauf der letzten allgemeinen Fristsetzungen, ist die praktische Umsetzung der Reform der Verwaltungsgemeinschaften nunmehr in ihre Endphase eingetreten. Beginnend ab August 2004 wird das Ministerium des Innern nun durch Verordnung leistungsfähige Verwaltungsgemeinschaften bilden, soweit die Beteiligten vor Ort noch keine genehmigungsfähige Gemeinschaftsvereinbarung abgeschlossen bzw. sich freiwillig zu leistungsfähigen Einheitsgemeinden zusammengeschlossen haben." Bis August hatten die Beteiligten vor Ort die Gelegenheit freiwillig Gemeinschaftsvereinbarungen abzuschließen. Durch das Landesverwaltungsamt wurden die Beteiligten in 692 Fällen dazu aufgefordert. In 211 Fällen (180 Gemeinden, 26 Verwaltungsgemeinschaften und fünf Landkreise) erfolgen neue Anhörungen durch das Ministerium des Innern. Zukünftig werde es im Land Sachsen-Anhalt ca. 127 hauptamtlich verwaltete Einheiten, d.h. leistungsfähige Verwaltungsgemeinschaften oder Einheitsgemeinden, geben, bisher waren es 215. Das entspreche einer Reduzierung um rd. 41 Prozent. Die Zahl der Verwaltungsgemeinschaften werde sich auf ca. 90 verringern (bisher seien es 178 gewesen) = Reduzierung um 49,44 %. "Bis zum heutigen Tage wurden in 91 Fällen leistungsfähige Verwaltungsgemeinschaften oder Einheitsgemeinden gebildet bzw. eine Vereinbarung zur Genehmigung eingereicht. Damit haben sich 71,65 % freiwillig gefunden. In 10 Fällen wurde nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise ein neues Anhörungsverfahren durchgeführt. Dies entspricht 7,87 % der Fälle", so Innenminister Klaus Jeziorsky. In 26 Fällen, das entspricht 20,47 %, werde nach Anhörung der betroffenen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise sowie nach Fristsetzung durch das Landesverwaltungsamt im Ministerium des Innern ab dem 2. August 2004 eine Verordnung folgen. Unter diesen Verordnungsfällen seien auch solche, in denen im Grundsatz Einigkeit über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft bestehe, der Abschluss einer Gemeinschaftsvereinbarung aber an Einzelfragen (wie z.B. Name, Sitz, Modell, etc.) bisher scheiterte. Einzelne Gemeinden, die im Anschluss an freiwillige Zusammenschlüsse geordnet werden müssen, seien in der Zahl nicht abschließend enthalten. Das weitere Verfahren läuft wie folgt ab: 1. In den Fällen, in denen die Auswertung der bis zum 15. Mai 2004 eingegangenen Stellungnahmen keine andere Zuordnung als geboten erscheinen lässt, hat das Landesverwaltungsamt den betroffenen Gemeinden eine Frist zum Abschluss einer Gemeinschaftsvereinbarung in den zur Anhörung gestellten Strukturen bis zum 2. August 2004 gesetzt. Sobald eine Gemeinschaftsvereinbarung genehmigt ist, wird das Verfahren beendet. In allen anderen Fällen wird der Fristsetzung eine Verordnung des Ministeriums des Innern folgen. 2. In den Fällen, in denen die Auswertung der bis zum 15. Mai 2004 eingegangenen Stellungnahmen eine andere Zuordnung als geboten erscheinen lässt, erfolgt eine neue Anhörung durch das MI LSA. Im Anschluss an die neue Anhörung wird das Landesverwaltungsamt den betroffenen Gemeinden eine Frist zum Abschluss einer Gemeinschaftsvereinbarung setzen. Die Frist wird so bemessen sein, dass die betroffenen Gemeinden nochmals die Gelegenheit erhalten sich freiwillig eine Gemeinschaftsvereinbarung in den (dann neu) zur Anhörung gestellten Strukturen zu geben. Sobald eine Gemeinschaftsvereinbarung genehmigt ist, wird das Verfahren beendet. In allen anderen Fällen wird der Fristsetzung eine Verordnung des Ministeriums des Innern folgen. 3. Die Bildung leistungsfähiger Verwaltungsgemeinschaften durch Verordnung bzw. Vereinbarung soll bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen sein. In den Fällen, in denen die betroffenen Gemeinden auch nach einer Verordnung durch das Ministerium des Innern keine Regelung über ihre zukünftige Arbeit innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft treffen, werden die Gemeinschaftsvereinbarungen im Wege der Anordnung und Ersatzvornahme durch die Kommunalaufsichtsbehörde getroffen. In diesem Fall werden insbesondere der Name, der Sitz und das Model festgelegt. Hinweis: Das Zahlenmaterial bezieht sich auf den Arbeitsstand zum 3. August 2004. Es ist möglich, das in weiteren Fällen Gemeinschaftsvereinbarungen abgeschlossen werden, die bislang nicht berücksichtigt werden konnten. Es ist bekannt, dass weitere Gemeinden noch an einer freiwilligen Bildung von Verwaltungsgemeinschaften arbeiten. Soweit diese Bemühungen einer Verordnung nicht entgegenstehen, bleiben die Gemeinden aufgefordert, Gemeinschaftsvereinbarungen zur Genehmigung vorzulegen. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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