Kabinett verabschiedet Hochschulmedizingesetz/ Kultusminister Olbertz: ?Klinika können betriebswirtschaftlicher arbeiten?
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 318/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 318/04 Magdeburg, den 10. August 2004 Kabinett verabschiedet Hochschulmedizingesetz/ Kultusminister Olbertz: ¿Klinika können betriebswirtschaftlicher arbeiten¿ Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat heute im Kabinett den Entwurf eines Hochschulmedizingesetzes für Sachsen-Anhalt vorgestellt. Das Kabinett stimmte der Freigabe zur Anhörung zu. Die Anhörung wird bis zum 30. August 2004 dauern. Mit dem Entwurf des Hochschulmedizingesetzes habe die Landesregierung ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben für den Hochschulbereich auf den Weg gebracht, so Minister Olbertz. Das Gesetz sichere die Wettbewerbsfähigkeit der Universitätsklinika und berücksichtige die Umstellung der Finanzierung der Krankenhausleistungen von Pflegesätzen auf Fallpauschalen. Die notwendigen Strukturanpassungen der Klinikstrukturen und die Neuorganisation der Arbeitsabläufe in den Klinika sollen selbstständig und flexibel durch die Klinikums- und Fakultätsleitungen vorgenommen werden. Die durch das Hochschulmedizingesetz geschaffenen Rahmenbedingungen ermöglichen den Klinika betriebswirtschaftliche Arbeitsweisen, die mit denen eines privaten Unternehmens vergleichbar sind. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Hochschulmedizin des Landes sieht der Gesetzentwurf das Modell einer Anstalt des öffentlichen Rechts vor. ¿Damit werden die Belange von Forschung und Lehre am besten gewahrt, was im Falle einer Privatisierung der Klinika fraglich wäre¿, so Kultusminister Olbertz. Für die beiden weiterhin rechtlich selbstständigen Universitätsklinika soll ein gemeinsamer Aufsichtsrat gebildet werden. Zwischen dem Land und den medizinischen Fakultäten soll eine gemeinsame Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Grundlage hierfür werden ihre aufeinander abgestimmten Struktur- und Entwicklungspläne sein, in denen die jeweiligen Standortprofile, Forschungsschwerpunkte und Reformvorhaben verankert sind. Die Ausgestaltung des Modells der komplementären Kooperation werde die wichtigste Aufgabe einer zu bildenden gemeinsamen Kommission der Medizinischen Fakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sein, so Olbertz. Der Minister unterstrich, dass an beiden Standorten das forschungsorientierte Klima gestärkt werden müsse. Hierzu gehörten die Optimierung der Organisations- und Leitungsstrukturen, der Verfahren der Ressourcenzuweisung des Landes, eine leistungsbezogene interne Mittelverteilung der Fakultäten bzw. Kostenzuordnung zwischen Fakultäten und Klinika. Dies seien Weiterentwicklungen, die auch nach Auffassung des Wissenschaftsrates für die Universitätsmedizin in ganz Deutschland von Bedeutung sind, betonte der Minister. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de