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Magdeburg, den 11.08.2004

MD- Wasserschutzpolizei LSA informiert

PD Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 510/04 Magdeburg, den 12. August 2004 MD- Wasserschutzpolizei LSA informiert Verkehrsrecht jenseits der Bundeswasserstraßen Wer sich mit einem Sportboot in Sachsen-Anhalt bewegen möchte muss stets aufpassen, wo er sich befindet und wie er sich verhalten soll. Grund dafür ist eine differenzierende Gesetzgebung zwischen den einzelnen Kommunen gegenüber dem Verkehrsrecht auf Bundeswasserstraßen. Für die Bundeswasserstraßen Elbe, Saale, Untere Havel-Wasserstraße sowie die Schifffahrtskanäle findet der Wassersportler ein bundesweites Verkehrsrecht vor, das klare Verkehrsregeln z. B. über Ausweichen, Lichterführung, Führerscheinpflicht oder Kennzeichnung gebietet. Begibt sich der Wassersportler auf ein Nebengewässer oder einen See im Land, verlässt er den Geltungsbereich des Bundesverkehrsrechts. Hier sollte sich der Wassersportler in jedem Fall bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft oder Unteren Wasserbehörde informieren, welche Rechtvorschriften hier gelten und ob er hier überhaupt mit seinem Boot fahren darf. Auf Nebengewässern der Bundeswasserstraße, sofern diese überhaupt befahren werden können, gilt der Verkehr mit kleinen Fahrzeugen, auch mit Motor, grundsätzlich als erlaubt. Die natürlichen fließenden Gewässer darf jedermann im Rahmen des Gemeingebrauchs (Baden, Tränken an Tränkstellen, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport, Tauchsport, Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Eigenantrieb) benutzen. Jede darüber hinaus gehende Nutzung bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis ist für jede Nutzung von stehenden Gewässern, wie Seen oder Kanälen, erforderlich. Auf Landesgewässern ist das Fahren mit Wassermotorrädern und Wasserskilaufen nicht erlaubt. Beides ist auch auf Bundeswasserstraßen nur eingeschränkt möglich. Wasserfahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen eingesetzt werden. Verwendete Fahrzeuge müssen betriebssicher sein. In der Regel muss das Fahrzeug mit einem Namen, sowie dem Namen und der Anschrift des Eigentümers versehen sein. Auf Bundeswasserstraßen übliche Kennzeichen werden anerkannt. Der Wassersportler soll sich in jedem Fall so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder unnötig belästigt wird. Wer diese Regeln beachtet, sorgt selbst für eine ungestörte Erholung auf und am Wasser.(db) Eine übersicht über die Landesgewässer ist als Datei beigefügt. Für Rückfragen steht die Pressestelle der PD Magdeburg zur Verfügung. Impressum: Polizeidirektion Magdeburg -Pressestelle - Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: pressestelle.pd@md.pol.lsa-net.de

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