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Magdeburg, den 23.08.2004

Sachsen-Anhalt will Landesrecht und Verwaltungshandeln vereinfachen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 334/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 334/04 Magdeburg, den 24. August 2004 Sachsen-Anhalt will Landesrecht und Verwaltungshandeln vereinfachen Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Weg für eine Vereinfachung des Landesrechts freigemacht und die Aufhebung sowie Änderung zahlreicher Gesetze und Verordnungen angekündigt. ¿Für eine investitions- und bürgerfreundliche Politik hat sich die Koalition die Entbürokratisierung von Vorschriften und Verordnungen auf die Fahnen geschrieben¿, sagte Justizminister Curt Becker am Dienstag nach der Ministerrunde. Zuvor hatte die Ministerrunde den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes verabschiedet und zur Anhörung freigegeben. Nach dem Willen der Landesregierung sollen 57 Rechtsvorschriften aufgehoben und 89 vereinfacht werden. Wie der Minister weiter sagte, wurde vom Justizressort das gesamte Landesrecht, also etwa 540 Gesetze und Verordnungen, mit dem Ziel der Vereinfachung geprüft. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die ersten Arbeitsergebnisse möglichst frühzeitig nutzbar gemacht werden. Als Beispiele für die angestrebte Vereinfachung nannte er unter anderem die Aufhebung des bisherigen Verwaltungsverfahrensgesetzes von knapp 100 Paragraphen, das durch ein neues im Umfange von sieben Paragraphen ersetzt werden soll. Außerdem sollen die Verordnung zur Festsetzung von Untersuchungsgebieten, feuerwehrrechtliche Verordnungen, die Verordnung über das Genehmigungsverfahren zur Führung akademischer Grade und entsprechender ausländischer Titel, die Hochschuldaten-Verordnung aufgehoben werden. Darüber hinaus sind die Zusammenfassung zusammengehöriger Rechtsvorschriften und die Streckung von Berichtspflichten zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes ebenfalls Gegenstand dieses Entwurfs. Zu den Vorschlägen des Justizressorts wurde auch einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Arbeitsgruppe gehören auch der Landesrechnungshof, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Kammern an. Mit Blick auf die Koalitionsvereinbarung sagte Minister Becker weiter: ¿Der Abbau von Bürokratie und Regelungswut ist ein Kernanliegen der Landesregierung.¿ Er erinnerte daran, dass das Kabinett Ende 2002 in einem ersten Schritt neue Grundsätze zur Rechtsförmlichkeit verabschiedet hatte. Demnach wird bei der Prüfung von Gesetzesvorhaben, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften stärker darauf geachtet, ob die neuen Regelungen notwendig sind. Außerdem wird die Gültigkeit von Verordnungen generell auf maximal fünf Jahre beschränkt. Des Weiteren werden neu zu erlassende Regelungen stärker unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsverträglichkeit geprüft. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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