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Magdeburg, den 24.08.2004

Ergebnisse der ersten landesweiten Bestandsaufnahme der Gewässerdaten vorgestellt Wernicke: Gewässergüte wird Umweltthema Nummer 1

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 140/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 140/04 Magdeburg, den 25. August 2004 Ergebnisse der ersten landesweiten Bestandsaufnahme der Gewässerdaten vorgestellt Wernicke: Gewässergüte wird Umweltthema Nummer 1 Nach einer mehrmonatigen Verbandsanhörung hat das Kabinett gestern die Novelle des Landes-Wassergesetzes beschlossen. Die Novelle ist vor allem notwendig, um EU-Vorgaben, wie z.B. die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzusetzen. Außerdem werden Regelungen für einen verbesserten Hochwasserschutz, Mitspracherechte bei der Gewässerunterhaltung für Private, eine finanzielle Besserstellung nicht versiegelter Flächen bei der Gewässerunterhaltung, sowie zahlreiche bürokratische Erleichterungen getroffen. An der Anhörung haben sich 21 von 48 angeschriebenen Verbände mit Bedenken und Anregungen beteiligt. Die Wasserrahmenrichtlinie ist nach den Worten von Umweltministerin Petra Wernicke eines der wichtigsten und anspruchsvollsten europaweiten Umweltvorhaben der nächsten Jahre " Ich bin sicher, dass Erhalt und Verbesserung der Gewässergüte Umweltthema Nummer 1 wird. " Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein Vorhaben der EU, infolge dessen bis 2015 alle Oberflächengewässer sowie das Grundwasser europaweit bewertet und wo nötig mit einem speziellen Masterplan zu einem "guten ökologischen Zustand" geführt werden sollen. Wo das bis 2015 nicht möglich ist, kann die Frist bis 2021/27 verlängert werden. In den vergangenen 14 Jahren haben sich dank hoher Investitionen in Klärwerke und Industrieanlagen in den Flüssen und Gewässern Sachsen-Anhalts wahre Wunder vollzogen. Aber nach den Bewertungskriterien der EU setzt ein "guter ökologischer Zustand" weit mehr als sauberes Wasser voraus. Die Bestandsaufnahme erfasst erstmalig flächendeckend die Situation der Gewässer in der gesamten Europäischen Union. Sachsen- Anhalt hat mit dem Abschluss der Bestandsaufnahme die erste große Etappe der Wasserrahmenrichtlinie gemeistert. Anhand der vorliegenden Daten wird eine Prognose für 2015 getroffen. Die Gewässer wurden danach in drei Gruppen "Zielerreichung wahrscheinlich", "unwahrscheinlich" oder "unklar" unterteilt. Nur wenn die Gewässer jetzt schon den Zustand haben, den sie 2015 haben sollen, kommen sie in die erste Kategorie. Fehlende Daten werden mit "Zielerreichung unklar" bewertet. Die Ergebnisse in Sachsen- Anhalt: 1. Oberflächengewässer In Sachsen-Anhalt gibt es 374 Oberflächenwasserkörper (Flüsse, Seen, Kiesseen, Tagebaurestlöcher, Hafenanlagen etc). Nach bisherigem Stand, der mit den anderen beteiligten Ländern der Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser abschließend abgestimmt werden muss, kann eine "Zielerreichung wahrscheinlich"¿ ohne weitere Beobachtung und eventuelle Maßnahmen ¿ noch nicht bescheinigt werden. Für etwa ein Drittel der Oberflächengewässer kann momentan noch nicht sicher entschieden werden, ob das Erreichen des Ziels der WRRL gefährdet ist oder nicht. (Fehlende Daten) ] Hier ist die Zielerreichung "unklar". Für zwei Drittel der Oberflächengewässer besteht die Gefahr, dass sie das Ziel der WRRL ohne weitere Maßnahmen nicht erreichen. Hier ist die Zielerreichung bei Beibehaltung des Status quo eher "unwahrscheinlich". Endgültige Gewissheit kann aber erst die konsequente überwachung im Rahmen des Monitorings bringen. 2. Grundwasser Sachsen-Anhalt hat 71 Grundwasserkörper. Ein Fünftel der Grundwässer befinden sich derzeit schon in dem Zustand, den die Wasserrahmenrichtlinie als Ziel definiert. ] Hier ist die Zielerreichung wahrscheinlich. Für vier Fünftel der Grundwässer liegen die zur Beurteilung notwendigen Daten nicht vor oder es besteht die Gefahr, dass sie die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ohne weitere Maßnahmen nicht erreichen. ] Hier ist die Zielerreichung "unklar" / "unwahrscheinlich". Wegen unzureichender Datenbasis sind annähernd 95 Prozent dieser Grundwasserkörper in ihrer Zielerreichung als "unklar" zu bewerten. Bei den Erhebungen zur Bestandsaufnahme handelt es sich um Prognosen. Ob diese zutreffen, wird erst das noch aufzubauende Untersuchungsprogramm (Monitoring) ab 2006 zeigen. Die bisherigen Ergebnisse dürften nicht falsch bewertet werden, so Ministerin Wernicke: "Zielerreichung unwahrscheinlich" heißt nicht schlecht!" Die Systematik der Bestandsaufnahme führe dazu, dass ein Gewässer mit nur einem Querbauwerk genauso als "Zielerreichung unklar oder unwahrscheinlich" eingestuft werde wie ein hoch belastetes Gewässer. So wird zum Beispiel ein Fluss nach verschiedenen Kriterien beurteilt. Das sind unter anderem die Gewässergüte, die gewässertypische Uferausprägung oder das Vorhandensein signifikanter Querbauwerke wie Talsperren, Wehre oder Stauanlagen. Wird nur eine Komponente negativ bewertet, wird der Gewässerabschnitt insgesamt als "Zielerreichung unwahrscheinlich" eingestuft. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Ausmaß sich die Komponente tatsächlich auf das Gewässer auswirkt. Die öffentlichkeit soll an allen Umsetzungsschritten der Wasserrahmenrichtlinie beteiligt werden. Eine Auftaktveranstaltung ist am 10. September geplant. Außerdem sollen in diesem Jahr ein landesweiter Gewässerbeirat sowie regionale Gewässerforen eingerichtet werden. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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