Strafbefreiungserklärungsgesetz: Finanzminister Paqué weist auf Fragen- und Antwortenkatalog als Orientierungshilfe für Erklärungswillige hin
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 34/04 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 34/04 Magdeburg, den 25. August 2004 Strafbefreiungserklärungsgesetz: Finanzminister Paqué weist auf Fragen- und Antwortenkatalog als Orientierungshilfe für Erklärungswillige hin Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz Paqué weist darauf hin, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder einen umfangreichen ¿Fragen- und Antwortenkatalog¿ zur Klärung von Zweifelsfragen für diejenigen, die das befristet geltende Strafbefreiungserklärungsgesetz nutzen wollen, herausgegeben hat. ¿Mit diesem Katalog wird den Erklärungswilligen eine weitere Orientierung für die Anwendung des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz) geboten und die bundesweit einheitliche Auslegung sichergestellt,¿ so Paqué. Der gesamte Katalog ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums zu finden und kann einschließlich weiterer umfangreicher Informationen zum Thema ¿Rückkehr in die Steuerehrlichkeit¿ über die Internet-Adresse www.fm.sachsen-anhalt.de erreicht werden. Der Finanzminister erklärte dazu, dass der Gesetzgeber mit verschiedenen Maßnahmen dafür gesorgt hätte, dass sich die Zugriffsmöglichkeiten der Finanzverwaltung auf Kapitaleinkünfte deutlich verbessern würden. Steuerunehrliche sollten dies bei der Frage, ob sie die zeitlich befristete Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Erklärung nutzen wollten, mit beachten. Mit dem Strafbefreiungserklärungsgesetz wurde eine bis zum 31. März 2005 befristete Möglichkeit für Steuersünder geschaffen, sich dem Finanzamt zu offenbaren und durch Zahlung einer pauschalen Abgabe ihre Steuerlast abzugelten und zudem Straf- und Bußgeldbefreiung zu erlangen. Allerdings wurde seitens des Bundes bisher kein Vorschlag für eine Neuregelung zur Besteuerung von Kapitaleinkünften vorgelegt, laut Finanzminister Paqué einem wesentlichen Bestandteil für die praktische Akzeptanz des Steueramnestiegesetzes. So wurden im ersten Halbjahr 2004 in Sachsen-Anhalt insgesamt 48 strafbefreiende Erklärungen abgegeben. Die gezahlten Abgaben betrugen für diesen Zeitraum rd. 528.800 ¿. Bundesweit sind in diesem Zeitraum 8.477 Erklärungen abgegeben worden und rund 223 Mio. ¿ gezahlt worden. Insgesamt hatte der Bund für 2004 rd. 5 Mrd. ¿ an Einnahmen eingeplant. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
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