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Magdeburg, den 29.08.2004

Erste Ergebnisse aus der Monitoring-Gruppe zu Hartz IV Bundesregierung ist zum Nachbessern bereit

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 108/04 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 108/04 Magdeburg, den 30. August 2004 Erste Ergebnisse aus der Monitoring-Gruppe zu Hartz IV Bundesregierung ist zum Nachbessern bereit Staatssekretär Dr. Reiner Haseloff hat heute über erste Ergebnisse der Monitoring-Gruppe Ost zur Umsetzung von Hartz IV berichtet. Die Gruppe, in der alle fünf neuen Länder und Berlin vertreten sind, war am Freitag erstmals mit Bundeswirtschaftsminister Dr. Wolfgang Clement und der Bundesagentur für Arbeit zusammengetroffen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Regelungen von Hartz IV besser für den von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Osten Deutschlands anzupassen. So soll nach Auskunft von Haseloff der Betrag für die Kinderfreibeträge nach oben korrigiert werden. Ebenso soll der erste Auszahlungszeitpunkt des neuen Arbeitslosengelds II (ALG II) von Februar auf Januar vorgezogen werden, so dass keine finanziellen Engpässe bei den Empfängern entstehen. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll noch im Oktober dem Bundestag vorgelegt werden. Gleichzeitig sollen in fünf Rechtsverordnungen verschiedene Fragen klarer geregelt werden. Das betrifft unter anderem die Angemessenheit von Kraftfahrzeugen oder die Nichtberücksichtigung von Wochenendgrundstücken (¿Datschen¿). Haseloff wertete es als Erfolg, dass es auch gelungen sei, die Gruppe der über 55-jährigen als besondere Problemzielgruppe in den Fokus zu rücken. Hier solle ähnlich dem sachsen-anhaltischem Programm ¿Aktiv zur Rente¿ ein Sonderprogramm aufgelegt werden, das gerade ältere Arbeitslose in längerfristige Arbeitsmöglichkeiten vermittelt. In dem Zusammenhang soll auch das Problem der sogenannten § 428 SGB III abgemildert werden (über 58-jährige, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen). Die Monitoring-Gruppe Ost wird bis Dezember einmal im Monat tagen und weitere Abstimmungen vornehmen. Ein wichtiges Thema der kommenden Sitzungen wird die Zuverdienstgrenze sein, die derzeit bei einem Verdienst von bis zu 400 Euro bei nur 15 Prozent liegt. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte hier Entgegenkommen signalisiert, wenn sich die Bundesländer im Vorfeld einigten. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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