: 62
null, den 31.08.2004

Kürzere Studienzeiten für Medizinstudenten

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 62/2004 Landesverwaltungsamt Pressemitteilung Nr.:62 /2004 Halle, den 31. August 2004 Das Landesverwaltungsamt informiert: Kürzere Studienzeiten für Medizinstudenten Gute Nachricht für Medizinstudenten: ab dem 01.10.2004 entfällt das Erfordernis, vor Erteilung der Approbation eine 18-monatige Ausbildungszeit als Arzt im Praktikum (AiP) ableisten zu müssen. ¿Das ist für die Studenten natürlich ein großer zeitlicher Gewinn und bedeutet außerdem¿, so Dr. Herbert Freudrich, im LVwA zuständiger Abteilungsleiter für die Erteilung der Approbation, ¿dass allein in Sachsen-Anhalt ca. 300 junge Mediziner 1 1/2 Jahre früher zur medizinischen Versorgung der Bürger bereit stehen und freie Arztstellen besetzt werden können.¿ Jeder Student, der den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat, hat Anspruch auf Approbation, sofern die übrigen formalen Voraussetzungen nach § 3 der Bundesärzteordnung erfüllt sind. Der Antrag zur Erteilung der Approbation als Arzt ist an die zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat. Für Absolventen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg ist das Landesverwaltungsamt zuständig: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ¿ Neustädter Passage 15, 06122 Halle Tel.: 0345/ 69 12 9 Fax: 0345/ 69 12 263 Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation Frau Vopel Willy-Lohmann-Str.7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514 ¿ 1244 Fax: (0345) 514 ¿ 1477 Mail: Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de

null

Anhänge zur Pressemitteilung