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Magdeburg, den 06.09.2004

ÖPNV-Gesetz: Landesregierung setzt auf bessere Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und Stärkung der regionalen Entscheidungsspielräume

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 349/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 349/04 Magdeburg, den 7. September 2004 ÖPNV-Gesetz: Landesregierung setzt auf bessere Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und Stärkung der regionalen Entscheidungsspielräume Sachsen-Anhalts Landesregierung will sich bei der künftigen Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf die bessere Verknüpfung der verschiedenen Angebote konzentrieren und diese noch stärker am tatsächlichen Bedarf ausrichten. Nach Ansicht von Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre ist mit dem überarbeiteten ÖPNV-Gesetz, für das die Anhörungsphase jetzt abgeschlossen ist, die notwendige Grundlage geschaffen worden. Das Gesetz stelle eine Abkehr vom bisherigen Vorrang des schienengebundenen ÖPNV dar, indem es schienen- und straßengebundene Angebote in ein gleichberechtigtes Verhältnis setze. ¿Ziel der Veränderungen ist es, trotz der finanziell schwierigen Situation der öffentlichen Hand in Sachsen-Anhalt dauerhaft einen flächendeckenden, bezahlbaren und zugleich attraktiven Personennahverkehr zu gewährleisten¿, betonte der Minister heute nach der Kabinettssitzung.  Neuland betrete das Gesetz im Bereich der Mittelausreichung an die kommunalen Aufgabenträger. Sie erfolgt nach vier leistungsabhängigen Finanzierungsfaktoren. Mit 40 Prozent werden dabei Fahrten pro Einwohner des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt besonders hoch bewertet. Weitere Faktoren sind die angebotenen Fahrplankilometer (25%) und die Fläche (30%). Der erhöhte Aufwand für die Infrastruktur von Straßenbahnen wird in einem so genannten Straßenbahnfaktor (5%) berücksichtigt. Daehre verwies darauf, dass sich mit dem neuen ÖPNV-Gesetz auch die Handlungsspielräume auf regionaler Ebene erweitern. So könne zum Beispiel über verschiedene Investitionen wie etwa den Einsatz neuer Fahrzeuge oder die Neugestaltung von Haltestellen künftig in den Landkreisen entschieden werden. Die Mittel müssten vor allem dort eingesetzt werden, wo die realistische Chance besteht, mehr Bürger für die Nutzung von Bus und Bahn zu gewinnen, forderte der Minister. Als ein weiteres wichtiges Instrument zur Förderung des ÖPNV sieht Verkehrsminister Daehre die verstärkte Einführung von bedarfsorientierten Bedienformen, die das Land von 2005 bis 2007 durch anfangs erhöhte, über den Zeitraum aber abnehmende Finanzzuweisungen verstärkt fördern will. Die bisherigen Erfahrungen in Sachsen-Anhalt hätten gezeigt, dass die Umstellung von starren Linienbus- zu flexiblen Anrufsystemen nicht nur mit einer oftmals deutlichen Kostensenkung verbunden sei. ¿Die stärkere Ausrichtung an den Bedürfnissen der Nutzer haben in den meisten Fällen auch zu einer stärkeren Akzeptanz der ÖPNV-Angebote und zu einer Zunahme der Fahrgastzahlen geführt¿, so der Minister. Die Landesregierung wird den Entwurf des ÖPNV-Gesetzes jetzt in den Landtag einbringen. Ziel ist es, das Gesetz nach entsprechender parlamentarischer Beratung am 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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