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Magdeburg, den 07.09.2004

Gesundheitsministerium weist Darstellung des Psychiatrieausschusses zu Fixierungen als falsch zurück

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 111/04 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 111/04 Magdeburg, den 8. September 2004 Gesundheitsministerium weist Darstellung des Psychiatrieausschusses zu Fixierungen als falsch zurück Das Gesundheitsministerium erklärt dazu: ¿Richtig ist, dass sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Dezember mit den obersten Landesbehörden darauf verständigte, über Sicherheitsrisiken von Patienten-Fixiersystemen zu informieren. Eine entsprechende Information leitete das Gesundheitsministerium an die Psychiatrie-Einrichtungen und Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Sachsen-Anhalt weiter, da aufgrund der gesetzlichen Grundlagen davon auszugehen ist, dass solche Fixierungen dort angewendet werden. Die Landesgesetze über den Maßregelvollzug (MRVG §18) und über Hilfen für psychisch Kranke (PsychKG §19) regeln, dass solche Fixierungen als besondere Sicherungsmaßnahme unter strengen Voraussetzungen vom Arzt zeitlich befristet angeordnet werden können und sorgfältig zu dokumentieren sind. Für Alten- und Pflegeheime teilt das Gesundheitsministerium die rechtlichen Positionen des Psychiatrieausschusses. Eine Bestätigung, dass im Bereich von Alten- und Pflegeheimen Patienten-Fixiersysteme ohne richterliche Anweisung zur Anwendung kommen, erfolgte jedoch nicht. Die Überprüfung, ob Fixierungen stattfinden und ob die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, obliegt der Heimaufsicht im Rahmen ihrer Kontrollen. Unzulässige Fixierungen wären gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.¿ Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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