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Magdeburg, den 07.09.2004

Landesregierung beschließt Haushaltsbegleitgesetz 2005/2006

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 354/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 354/04 Magdeburg, den 8. September 2004 Landesregierung beschließt Haushaltsbegleitgesetz 2005/2006 Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute das Haushaltsbegleitgesetz 2005/2006 beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen Regelungen zur Änderung der jährlichen Sonderzahlung für Beamte (Weihnachtsgeld), Regelungen zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie zur Änderung der Umzugskostenvergütung und des Trennungsgeldes für Beamte.   Ab 2005 erhalten nur noch Beamte der unteren Besoldungsgruppen (A2 bis A8) eine Sonderzahlung in Höhe von 120 ¿. Weiterhin erhalten alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger sowie Empfänger von Amtsbezügen je Kind, für das ein Familienzuschlag gewährt wird, einen Betrag in Höhe von 25,56 ¿. Finanzminister Paqué dazu: ¿Der Landeshaushalt kann nicht konsolidiert werden, ohne auch den Personalbereich mit einzubeziehen. Die Personalkosten sind der größte Ausgabenblock. Wir müssen im kommenden Jahr rund 500 Mio. ¿ mehr für Personal ausgeben als wir für Investitionen bereit stellen können. Zur dauerhaften Verringerung der Personalausgaben hat die Landesregierung ein Stellenabbaukonzept entwickelt. Darüber hinaus bemüht sich die Landesregierung um tarifliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Absenkung der Personalausgaben. In Ergänzung dieser Schritte und vor dem Hintergrund der Konsolidierungsbestrebungen ist eine Absenkung der Sonderzahlungen unumgänglich.¿ Durch die Streichung bzw. Reduzierung der Sonderzahlung ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2005 Personalkosteneinsparungen in Höhe von rund 28 Mio. ¿. Derzeit erhalten Beamte, Richter und Versorgungsempfänger in Sachsen-Anhalt eine jährliche Sonderzahlung als sozial gestaffelten Festbetrag, abhängig von der Besoldungsgruppe zwischen 950 ¿ und 1.900 ¿ sowie einen Sonderbetrag je Kind in Höhe von 25,56 ¿. Darüber hinaus wurde im Haushaltsbegleitgesetz das Gesetz zur Regelung der finanziellen Unterstützung der Kommunen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) aufgenommen. Demnach werden nunmehr ab 2005 bis einschließlich 2009 jährlich 164 Mio. ¿ aus Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und 26,3 Mio. ¿ aus Landesmitteln den kommunalen Trägern zur Verfügung gestellt. Die Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen um 26,3 Mio. ¿ setzt sich folgendermaßen zusammen: Zunächst wird die Wohngeldersparnis des Landes an die Kommunen weitergeleitet (42,6 Mio. ¿). Zugleich ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Land die Erhöhung der Zuweisungen der Länder an den Erblastentilgungsfonds vollständig trägt. Hier ist eine hälftige Beteiligung der Kommunen, wie in diesem Bereich üblich, vorgesehen (./. 4,5 Mio. ¿). Zudem übernimmt das Land im Rahmen der Neuordnung der Sozialhilfe Leistungen (./. 11,8 Mio. ¿), die ebenfalls zu einer Entlastung der Kommunen beitragen.  Auch dieses wird gegengerechnet.  Die  Mehrausgaben von 26,3 Mio. ¿ werden ohne eine Erhöhung der Neuverschuldung  kompensiert. Zur Gegenfinanzierung werden nach neuesten detaillierten Berechnungen die Zinsausgabenansätze in 2005 und 2006  gesenkt sowie die Erlöse aus der erst im Jahr 2005 stattfindenden Veräußerung der Spielbanken veranschlagt. Darüber hinaus haben in wenigen Ressortbereichen Ansatzänderungen bei Einnahmen und Ausgaben,  soweit sich seit Aufstellung des Grundhaushaltes neue Erkenntnisse ergeben haben, stattgefunden. Eine weitere Änderung gegenüber den Vorjahren betrifft die Höhe der Zuweisungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Kosten der Schülerbeförderung. Danach soll sich die Höhe der Zuweisungen nicht mehr wie bisher durch einen festen Betrag bemessen, sondern im jeweiligen Haushaltsplan des Landes geregelt werden. Weiterhin wurde im Haushaltsbegleitgesetz die Neuregelung der Zahlung  des Trennungs- und Umzugsgeldes für Landesbedienstete für einen Sonderfall per Gesetz festgeschrieben.  Landesbedienstete können bis zu zwei Jahren Trennungsgeld bekommen, wenn sie im Rahmen der Verwaltungsreform an einen anderen Dienstort versetzt werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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