Optimierung des Finanzausgleichsgesetzes erhöht die Verteilungsgerechtigkeit
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 360/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 360/04 Magdeburg, den 10. September 2004 Optimierung des Finanzausgleichsgesetzes erhöht die Verteilungsgerechtigkeit Auf Initiative von Innenminister Klaus Jeziorsky beschloss das Kabinett, den Entwurf des Finanzausgleichsanpassungsgesetzes zur Anhörung freizugeben. Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes Sachsen-Anhalt ist nach Mitteilung von Innenminister Jeziorsky seit 1995 in Kraft. Die konzeptionelle Ausrichtung des Gesetzes habe sich bewährt und solle beibehalten werden. Jeziorsky: ¿In Auswertung der bisher gewonnenen Erfahrungen und der demographischen wie rechtlichen Veränderungen soll das Gesetz optimiert und weiterentwickelt werden.¿ Von besonders finanzkräftigen Gemeinden soll, so der Innenminister, eine Finanzausgleichsumlage erhoben werden. Wenn die Steuerkraft mehr als 50 Prozent über dem Bedarf läge, müsste eine solche Gemeinde 30 Prozent ab dieser Summe einem Solidarfonds zuführen. Jeziorsky: ¿Sehr reiche Gemeinden sollen einen Teil ihrer Überschüsse an extrem finanzschwache Gemeinden abgeben.¿ Dieser Solidaritätsaspekt erhöhe die Ausgleichswirkung und beinhalte eine höhere Verteilungsgerechtigkeit. Sachsen-Anhalt habe seit 1990 einen jährlichen Bevölkerungsrückgang in der Größenordnung von ca. 25.000 Einwohner zu verzeichnen. Diese Entwicklung wirke sich jedoch nicht gleichmäßig in den kommunalen Gruppierungen aus. In den kreisfreien Städten sei die Einwohnerzahl erheblich stärker zurückgegangen als in den kreisangehörigen Gemeinden. Hier wäre an sich, so Jeziorsky, eine Rückführung des Anteils der kreisfreien Städte am Finanzausgleichsvolumen angezeigt. Unter Berücksichtigung, so der Minister, ihrer zentralörtlichen Funktionen und der Stadt-Umland-Beziehung werde darauf verzichtet. Von dem zu verteilenden Gesamtvolumen erhielten die Großstädte weiterhin einen Anteil von 27 Prozent, obgleich ihr Anteil an Sachsen-Anhalts Einwohnern von 24 auf 21 Prozent gesunken sei. Dreißig Prozent der vorhandenen Gelder erhalten weiterhin die Landkreise, 43 Prozent des Geldes fließe an die übrigen Gemeinden. Ausgehend von den damaligen Daten über Bauinvestitionen erhalten die kreisangehörigen Gemeinden 65 Prozent der Landesinvestitionszuweisungen , die kreisfreien Städte 25 und die Landkreise 10 Prozent. Zwischenzeitlich haben sich die Anteile an den Bauinvestitionen zwischen den kommunalen Gruppen verändert. Nach Auswertung der neuesten statistischen Daten über die Bautätigkeit entfallen nun von der Gesamtbautätigkeit knapp 17 Prozent auf die Landkreise, knapp 19 Prozent auf die kreisfreien Städte und 64 Prozent auf die kreisangehörigen Gemeinden. Insbesondere bei der Sanierung und dem Bau von Schulen werde ein erheblicher Nachholbedarf geltend gemacht. Begründet werde dies mit der nunmehr abgeschlossenen Schulentwicklungsplanung. Jeziorsky: "Aus Sorge um Fehlinvestitionen wurden notwendige bauliche Maßnahmen zurückgestellt. Mit dem Abschluss der Schulentwicklungsplanung kann dieser Investitionsstau abgebaut werden." Außerdem solle künftig die Belastung durch die Krankenhausumlage für die Landkreise berücksichtigt werden. Deshalb werde vorgeschlagen, ab dem Jahr 2005 den Landkreisen 20 Prozent, den kreisfreien Städten 25 Prozent und den kreisangehörigen Gemeinden 55 Prozent der Investitionshilfen zuzuweisen. Weiterhin bewirke das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit eine interkommunale Aufgabenverlagerung . Das Funktionalreformgesetz übertrage Aufgaben vom Land auf die Kommunen. Da solche Aufgabenverlagerungen Finanzlasten nach sich ziehen, ist hier ein Ausgleich geboten. Der bisherige Flächenfaktor bei der Bemessung der allgemeinen Zuweisung der Landkreise soll durch den vom Bundesverfassungsgericht akzeptierten Dünnbesiedelungsfaktor , Fläche in Relation zu Einwohnern, ersetzt und gleichzeitig abgeschwächt werden. Diese Maßnahme erhöhe, so Klaus Jeziorsky, die Verteilungsgerechtigkeit und mache das Finanzausgleichsgesetz rechtssicherer. Weiterhin würde die Verlässlichkeit der Finanzausgleichszahlungen erhöht, indem künftig auf das durchschnittliche Gewerbesteueraufkommen aus drei Jahren abgestellt werde. Bisher diente nur ein Jahr als Berechnungsgrundlage mit entsprechend schwankenden Finanzausgleichsleistungen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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