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Magdeburg, den 12.09.2004

Kabinett entscheidet zur Umsetzung von Hartz IV in den Kreisen / Fünf Landkreise werden gemeldet

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 120/04 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 120/04 Magdeburg, den 10. September 2004 Kabinett entscheidet zur Umsetzung von Hartz IV in den Kreisen / Fünf Landkreise werden gemeldet Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung darüber entschieden, welche Landkreise künftig nach dem Optionsmodell die Hartz IV-Gesetzgebungen umsetzen. Alle fünf Kreise, die sich beworben hatten, werden bis zum 15. September dem Bundeswirtschafts- und Arbeitsministerium zur Zulassung für das Optionsmodell gemeldet. Im Einzelnen sind das die Kreise Schönebeck, Wernigerode, Anhalt-Zerbst, Merseburg-Querfurt und Bernburg. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hatte in der vergangenen Woche die eingereichten Materialien umfassend nach einer eigens dafür entworfenen Matrix bewertet. Darüber hinaus wurden Stellungnahmen der Fachressorts, besonders des Innenministeriums, und des Landesrechnungshofes eingeholt. Die Liste, die jetzt dem BMWA gemeldet wird, enthält auch eine Rangfolge, die aus der Bewertung resultiert. Besonderes Augenmerk galt dabei vor allem den Arbeitsmarkt- und Integrationskonzepten und der personellen und technischen Umsetzbarkeit. Die Landesregierung werde die Kreise fachlich und inhaltlich bei der Umsetzung der mit dem Optionsmodell verbundenen Anforderungen unterstützen, sagte Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. ¿Wir hoffen, dass es eine möglichst reibungslose Umsetzung gibt.¿ Die mit dem Optionsmodell einhergehenden Aufgaben zu bewältigen, bleibe eine sehr anspruchsvolle Herausforderung und sei für Verwaltungen nur mit hohem Aufwand leistbar, unterstrich der Minister. Deshalb habe er die Landräte auf die erheblichen Risiken hingewiesen, die mit der neuen Aufgabe verbunden sind. Mit der Entscheidung für das Optionsmodell ist verbunden, dass die Landkreise sowohl die Auszahlung der mit Hartz IV verbundenen Gelder als auch die Vermittlung in den Arbeitsmarkt in eigener Regie übernehmen. Für die Landkreise bedeutet das, dass sie in Zukunft für ein Vielfaches an Leistungsempfängern (derzeit nur Sozialhilfeempfänger) zuständig sind. Weitere Schritte: In den ersten sechs Monaten nach dem Inkrafttreten von Hartz IV, am 01. Januar 2005, gilt eine halbjährige Übergangszeit, in der die Bundesagentur die Kreise bei der schrittweisen Übernahme der Aufgaben unterstützt. Nach einem Jahr haben nach Gesetzeslage die Kreise die Möglichkeit, die Aufgaben auch wieder an die Bundesagentur für Arbeit zurück zu übertragen. Die eigentliche Laufzeit des Modellversuchs beträgt sechs Jahre. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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