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Halle (Saale), den 13.09.2004

Neuer Bauabschnitt für die B 6n genehmigt

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 71/2004 Landesverwaltungsamt Pressemitteilung Nr.:71 /2004 Halle, den 14. September 2004 Das Landesverwaltungsamt informiert: Neuer Bauabschnitt für die B 6n genehmigt Das Landesverwaltungsamt (LVwA) hat mit Planfeststellungsbeschluss die Bauerlaubnis für ein weiteres Teilstück der Bundesstraße B 6n zwischen den Bundesautobahnen A 395 und A 14 erteilt. Der genehmigte Planungsabschnitt 9.2 hat eine Länge von rund 4,3 km. Er beginnt an der Landesstraße L 75 Hoym - Nachterstedt (Landkreis Aschersleben-Staßfurt) und endet an dem schon fertiggestellten Teilstück der B 6n nördlich von Aschersleben. In ihrem Verlauf kreuzt die geplante Trasse die Kreisstraßen K 2370 Hoym ¿ Frose sowie die K 2368 Reinstedt ¿ Frose. Zusätzlich wird die Bahnstrecke Frose ¿ Quedlinburg überquert. Der neue Teilabschnitt der B 6n wird als vierstreifige Kraftfahrstraße 1)  ausgebaut und erhält einen Standstreifen. Die geplante B 6n bildet durch die Anbindung an die A 395 bei Bad Harzburg im Westen und den Anschluss an die A 14 zwischen Halle und Magdeburg im Osten eine leistungsfähige überregionale Ost-West-Verbindung. Zusammen mit weiteren Abschnitten der B 6n bildet der hier geplante Streckenabschnitt eine leistungsfähige Ortsumgehung für die Nordharzgemeinden sowie eine länderübergreifende Fernverbindung der Industriezentren. Auf Grund ihrer großen Bedeutung ist die Nordharzfernstraße im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen als vordringlicher Bedarf eingestuft worden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden mit ca. 17,8 Mio. ¿ veranschlagt. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. zwei Jahre. Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen werden in Kürze ausgelegt und können vom 04.10.2004 bis zum 18.10.2004 zu den ortsüblich bekannt gegebenen Öffnungszeiten in den Verwaltungsgemeinschaften ¿Börde-Hakel¿ und ¿Hoym-Nachterstedt¿ eingesehen werden. 1) Kraftfahrstraße : Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das Gleiche auch für diese (§ 18 StVo). Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation Frau Vopel Willy-Lohmann-Str.7 06114 Halle (Saale) Tel:      (0345) 514 ¿ 1244 Fax:     (0345) 514 ¿ 1477 Mail:     Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de

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