Verkehrswegeplanung: Daehre drängt auf Beibehaltung vereinfachter Verfahren
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 050/04 Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 050/04 Magdeburg, den 20. September 2004 Verkehrswegeplanung: Daehre drängt auf Beibehaltung vereinfachter Verfahren Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre hat der Bundesregierung "eine erhebliche Nachlässigkeit bei der Beseitigung von Infrastrukturdefiziten in den ostdeutschen Ländern" vorgeworfen. So liege zum Beispiel der vom Bundesrat eigentlich schon zur Sommerpause geforderte Entwurf für die Verlängerung des Gesetzes zur Beschleunigung von Verkehrswegeplanungen noch immer nicht vor, obwohl dieses im Dezember auslaufe. "Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben erledigt", mahnte Daehre, der das Thema auch bei der nächsten Verkehrsministerkonferenz im Oktober zur Sprache bringen will. Sachsen-Anhalt hatte im Februar vorigen Jahres gemeinsam mit Thüringen und Sachsen in der Länderkammer einen "Entschließungsantrag Aufbau Ost" eingebracht, der die Verlängerung des so genannten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vorsieht. Ohne die darin festgeschriebenen Sonderregelungen drohe zahlreichen wichtigen Verkehrsprojekten in den neuen Bundesländern eine erhebliche Verzögerung. In Sachsen-Anhalt könnten nach den Worten von Daehre davon u.a. die Ortsumfahrungen Oebisfelde (B188) und Bad Kösen/Naumburg (B87), die geplante Verlängerung der B6n von der Autobahn A9 bis zum Knoten A16/B87 sowie die so genannte Querspange zwischen den Nordverlängerungen der Autobahnen A39 und A14 betroffen sein. Der Bau der A14-Nordverlängerung hingegen sei nicht gefährdet, da die begonnenen Planungen noch in die Geltungsfrist des jetzigen Beschleunigungsgesetzes fallen. Nach Ansicht von Daehre hat sich das Beschleunigungsgesetz bewährt. Verfahren könnten gestrafft und die Umsetzung bedeutsamer Projekte damit erleichtert werden. Trotzdem sei gewährleistet, dass zum Beispiel Umweltbelange hinreichend berücksichtigt werden. "Vor diesem Hintergrund stellt das Gesetz ein Beispiel dafür dar, dass die oft geforderte Deregulierung in Deutschland auch praktisch funktionieren kann", äußerte der Minister. .../2 Zu Ihrer Information: Die Geltungsdauer des "Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes" vom 16. Dezember 1991 ist bereits mehrfach verlängert worden; zuletzt bis 31. Dezember 2004. Bis zu diesem Zeitpunkt begonnene Planungen können nach den Vorschriften des Gesetzes noch zu Ende geführt werden. Die wichtigsten Verfahrensvereinfachungen: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren betreffen. Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss und gegen eine Plangenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung. Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de
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