Neues Naturschutzgebiet in Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamtc - Pressemitteilung Nr. 74/2004 Landesverwaltungsamt Pressemitteilung Nr.: 74/2004 Halle, den 22. September 2004 Neues Naturschutzgebiet in Sachsen-Anhalt Am 20.09.2004 unterzeichnete der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach die Verordnung zum 73 Hektar großen Naturschutzgebiet (NSG) ¿Muschelkalkhänge der Nietleben-Bennstedter Mulde¿ im Saalkreis. Dabei ging es insbesondere darum, dem europäischen Schutzstatus dieses sogenannten FFH-Gebietes unter landesrechtlichen Maßstäben Rechnung zu tragen. Außerdem wurde das noch aus DDR-Zeiten stammende Naturschutzgebiet in neues gesamtdeutsches Recht überführt und einstweilig gesicherte Flächen mit einem endgültigen Schutzstatus gesichert. Für die Region von besonderer Bedeutung ist das höhere Maß an Planungssicherheit, dass damit erreicht wird. Die Schutzziele sollen unter weitgehender Beibehaltung der bisherigen Nutzungen erreicht werden. Eine Abschottung des Geländes ist nicht vorgesehen. Dazu Präsident Thomas Leimbach: ¿Dank einer vorausschauenden und intensiven Öffentlichkeitsarbeit ist es uns gelungen, die Interessen der vor Ort Betroffenen weitestgehend zu berücksichtigen und so eine hohe Zustimmung zu erlangen. Auch mit der geplanten A 143 ist der neue Schutzstatus gut zu vereinbaren.¿ Dabei war besonderes Fingerspitzengefühl gefragt, weil das neue Naturschutzgebiet durch die künftige Autobahn A 143 gequert wird. Am Rand des Schutzgebietes soll auf dem Territorium der Gemeinde Zappendorf eine Jugendbegegnungsstätte entstehen. Diese und weitere Vorhaben wurden bereits im Verlaufe des knapp zweijährigen Ausweisungsverfahrens einvernehmlich geregelt. Dabei hatten die Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden und Naturschutzverbände die Möglichkeit, Hinweise und Bedenken einzubringen. Die Resonanz war aber eher verhalten, da sich die Regelungen und Grenzen an der ehemaligen einstweiligen Sicherstellung orientierten. Mit der Ausweisung dieses NSG sind in Sachsen-Anhalt derzeit insgesamt 2,62 Prozent der Landesfläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hintergrund Sachsen-Anhalt verfügt jetzt über insgesamt 199 Naturschutzgebiete. Darunter befindet eine Reihe von Verordnungen aus DDR-Zeiten, deren Rechtskraft mit dem Einigungsvertrag in das neue Rechtssystem überführt wurde. Das erste nach dem sachsen-anhaltischen Naturschutzgesetz verordnete NSG war 1993 der Göttersitz bei Naumburg. Die Muschelkalkhänge bei Lieskau, Köllme und Bennstedt wurden bereits 1994 als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt. Dieser Schutz lief 1999 aus. Sie grenzen an den nur 3,16 Hektar großen Schauchenberg an, dessen Status als Naturschutzgebiet noch auf eine DDR-Verordnung aus dem Jahr 1967 zurückging und in den Geltungsbereich der neuen und jetzt endgültigen Verordnung eingeht. Den größten naturschutzfachlichen Wert im Naturschutzgebiet haben die zahlreichen Trockenbiotope, die als Kalkpionierrasen und Kalktrockenrasen eine Vielzahl botanischer Kostbarkeiten beherbergen, die in der Fachwelt überregional Beachtung finden. Sie sind aus Jahrhunderte langer landwirtschaftlicher Nutzung vor allem durch Schafbeweidung hervorgegangen. Diese Nutzungsform wäre als optimale Pflegemaßnahme auch für die Zukunft anzusehen. Als botanische Besonderheiten des Gebietes seien die überregional bestandsbedrohten Arten Badener Rispengras, Graues Sonnenröschen, Haar-Pfriemengras, Echtes Federgras, Steppen-Wolfsmilch, Pferde-Sesel, Frühlings-Adonisröschen, Silberdistel und Helm-Knabenkraut genannt. Die Trockenstandorte bedingen wiederum eine daran angepasste Tierwelt, für die anderenorts in der Kulturlandschaft nur noch wenige Lebensräume existieren. Neben bestandsbedrohten Vogelarten, wie Sperbergrasmücke und Grauammer sind dies vor allem seltene Heuschrecken, Schmetterlinge und andere Insekten. Außerdem wurden alte Kalkstollen in Köllme fachmännisch verwahrt und dienen heute vom Aussterben bedrohten Fledermäusen als Winterquartiere. Die Trockenrasen und die Fledermausvorkommen waren schließlich die Hauptgründe für Land und Bund, das gesamte Gebiet als sogenanntes FFH-Vorschlagsgebiet an die Europäische Union im Rahmen des Schutzgebietssystems NATURA 2000 zu melden. Daraus ergeben sich Verpflichtungen, wie beispielsweise die gebietsbezogene Überführung dieser europäischen Naturschutzbestrebungen in Landesrecht. Mit der Verordnung als NSG wurde dies nunmehr vollzogen. Die Aufstellung der Länderlisten sorgten seinerzeit für eine erhebliche Verunsicherung insbesondere unter den Landnutzern. Dem wirkt die Überführung der europäischen Regularien in Landesrecht entgegen. Das NSG wird in einem Teilbereich von der künftigen Autobahn A 143 durchschnitten. Hier wurden gemeinsam mit den Planern Möglichkeiten gefunden, möglichst wenig sensible Stellen des Muschelkalkbandes zu beplanen und gleichzeitig naturschutzfachliche Ersatzmaßnahmen für den Straßenbau in das NSG zu integrieren. Des weiteren waren die Planungen der Gemeinde Zappendorf für eine Jugendbegegnungsstätte im Grenzbereich zum NSG zu berücksichtigen. Hier gab es im Vorfeld im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes einvernehmliche Abstimmungen zwischen der Kommune und den Naturschutzbehörden, wie z.B. die Anlage von Absperrungen zu den Hangbereichen des Steinbruchs zur Vermeidung von Trittschäden oder zur Verhinderung von Lagerfeuern außerhalb des Talkessels im Interesse des Fledermausschutzes. Die Bevölkerung wurde über das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft über die dortige öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes informiert. Hinweise oder Bedenken wurden nicht vorgetragen. Ebenso äußerten die sonstigen betroffenen Gemeindevertretungen ihre Zustimmung zum Vorhaben und begründeten dies damit, das sich die Planungen in etwa innerhalb der Grenzen der in den 90er Jahren vorhandenen einstweiligen Sicherstellung als Naturschutzgebiet befinden. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gern eine Karte des NSG und/oder ein Foto. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation Frau Vopel Willy-Lohmann-Str.7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514 ¿ 1244 Fax: (0345) 514 ¿ 1477 Mail: Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de
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