Olbertz: Rechtslage für Juniorprofessoren in Sachsen-Anhalt ist eindeutig.
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 245/04 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 245/04 Magdeburg, den 23. September 2004 Olbertz: Rechtslage für Juniorprofessoren in Sachsen-Anhalt ist eindeutig. Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.05.2004 sieht Juniorprofessoren erstmals vor und ordnet sie der Gruppe der Hochschullehrer zu. Juniorprofessoren besitzen damit grundsätzlich die Rechte und Pflichten dieser Gruppe, befinden sich aber noch in einem Qualifikationsverfahren, für das ebenfalls Rahmenbestimmungen festgelegt wurden. All dies wird durch das jüngst ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Hochschulrahmengesetz nicht berührt. Die entsprechenden Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes sind also gültig, und zwar unabhängig davon, ob ein Juniorprofessor Angestellter oder Beamter ist. Kultusminister Olbertz zeigte sich erstaunt über die entstandene Verunsicherung. Er wird dies zum Anlass nehmen, die Stellung der Juniorprofessoren noch einmal ausdrücklich gegenüber den Hochschulen zu erläutern. Olbertz: ¿Der Ernennung der betroffenen Juniorprofessoren zu Beamten - Juniorprofessoren sind sie ja schon - durch die Hochschulen steht in Sachsen-Anhalt nichts mehr im Wege. Was noch zu regeln bleibt, ist einzig die länderübergreifende Anerkennung der Juniorprofessor. Auch hier bin ich aber zuversichtlich, dass schon bald eine Lösung gefunden wird.¿ Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/
Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de