Landesregierung informiert Landtag über geplante Erhöhung der Rundfunkgebühr
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 391/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 391/04 Magdeburg, den 28. September 2004 Landesregierung informiert Landtag über geplante Erhöhung der Rundfunkgebühr Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sehen die Länder eine Erhöhung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um 86 Cent auf 17,01 Euro im Monat vor. Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den Landtag über das vorläufige Ergebnis der Staatsvertragsverhandlungen zu informieren. Die Verhandlungen sollen bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. ¿ 8. Oktober 2004 abgeschlossen werden. Nach der erforderlichen Zustimmung aller Landtage könnte die Gebührenerhöhung mit dem geplanten In-Kraft-Treten des Staatsvertrags am 1. April 2005 wirksam werden und regulär bis zum 31. Dezember 2008 gelten. Für die Ländergemeinschaft hatten Ministerpräsident Professor Dr. Wolfgang Böhmer und fünf weitere Regierungschefs am 20. September 2004 mit den Spitzen von ARD und ZDF die Inhalte des Staatsvertrags beraten. Dabei stellten die Rundfunkanstalten auf der Grundlage von Selbstverpflichtungserklärungen zusätzliche Sparmaßnahmen in Aussicht. Die Länder wollen ihrerseits insbesondere Vereinfachungen des Rundfunkgebührenrechts und des Rundfunkgebührenbefreiungsrechts vornehmen. Ziel beider Seiten ist es, die ursprünglich von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) berechnete Gebührenerhöhung um 1,09 Euro monatlich möglichst einvernehmlich zu verringern. Erhebliches Sparpotential besteht bei den Rundfunkanstalten nach übereinstimmender Ansicht der Länder vor allem bei den Ausgaben für Personal, Marketing und Onlineangebote. "Die Länder gehen nach Gesprächen mit ARD und ZDF davon aus, dass bei der ARD 255 und beim ZDF 300 Personalstellen in der kommenden Gebührenperiode abgebaut werden könnten. Auch durch eine vorsichtige Absenkung der bisher zu 100% flächendeckenden analogen Senderversorgung im Fernsehen ließen sich Einsparungen in Millionenhöhe erreichen, ohne dadurch die Zuschauer wesentlich zu beeinträchtigen," sagte der Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Staatsminister Rainer Robra, zu weiteren Rationalisierungsmöglichkeiten der Rundfunkanstalten. Staatsminister Robra informierte auch über neue staatsvertragliche Regelungen zur Begrenzung der Programmanzahl im Hörfunk bei den ARD-Landesrundfunkanstalten: "Insgesamt haben wir 55 UKW- und 9 digitale Radioprogramme gezählt. Alle Länder sind der Ansicht, dass diese insgesamt 64 Programme zur öffentlich-rechtlichen Grundversorgung mehr als ausreichend sind und eine Kooperation und Bündelung des Angebots auch aus Kostengründen notwendig ist." Für die zukünftige digitale Entwicklung von zusätzlichen ARD- und ZDF-Fernsehprogramme sieht der Staatsvertragsentwurf nach Angaben von Staatsminister Robra schwerpunktmäßig die Themenbereiche Kultur, Bildung und Information vor. Staatsminister Robra: "In den Hauptprogrammen sind diese Themen vielfach nur in den späten Abendstunden zu sehen. Bei der digitalen Programmentwicklung sollen sie im Sinne des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags wieder eine stärkere Berücksichtigung finden." Umstritten ist noch auf Seiten der Länder eine Streichung der zur Zeit geltenden hälftigen Rundfunkgebührenbefreiung für Hotels, das sogenannte Hotelprivileg. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Hotels nicht ständig ausgebucht sind, aber im Normalfall gleichwohl gebührenpflichtige Rundfunkgeräte in den Zimmern bereithalten. Allein das Hotelprivileg führt nach Berechnungen der KEF zur Zeit zu einem Gebührenausfall von 50 Mio. Euro jährlich. Würde das Hotelprivileg vollständig wegfallen, könnte die Rundfunkgebühr monatlich 11 Cent niedriger sein. Um künftig Gebührensteigerungen zu begrenzen, schafft der Staatsvertrag die Voraussetzungen für eine bisher nicht vorhandene Transparenz und Vergleichbarkeit der Kostenstrukturen in den Anstalten. Längerfristig sollen die Programmaktivitäten ohne weitere Mehrkosten finanziert werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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