: 129
Magdeburg, den 27.09.2004

Mindest-Vergütung für Auszubildende Bundesrat schlägt auf Antrag Sachsen-Anhalts Änderung des Berufsbildungsgesetzes vor

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 129/04 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 129/04 Magdeburg, den 28. September 2004 Mindest-Vergütung für Auszubildende Bundesrat schlägt auf Antrag Sachsen-Anhalts Änderung des Berufsbildungsgesetzes vor Der Bundesrat hat auf seiner jüngsten Sitzung dem Gesetzesentwurf Sachsen-Anhalts zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes zugestimmt und beschlossen, ihn in den Bundestag einzubringen. Mit der Gesetzesänderung soll eine Mindest-Vergütung für Auszubildende festgesetzt werden. Sie orientiert sich an den Sätzen für die außerbetriebliche Ausbildung in den jeweiligen Ausbildungsplatzprogrammen des Bundes und der Länder. Das sind zur Zeit etwa 150 Euro in den neuen und 180 Euro in den alten Bundesländern. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger betonte, dass es Ziel sei, mit Hilfe der Gesetzesänderung neue Ausbildungsplätze zu schaffen. Das bisherige Berufsbildungsgesetz habe von einer ¿angemessenen Ausbildungsvergütung¿ gesprochen, allerdings nicht konkretisiert, was darunter zu verstehen sei, begründete Rehberger den Vorstoß Sachsen-Anhalts. ¿Wir haben eine Gesetzeslücke geschlossen, die Unternehmen bisher davon abgehalten hat, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen oder überhaupt auszubilden. Mit der jetzt beschlossen Mindest-Ausbildungsvergütung haben auch nicht tarifgebundene Unternehmen konkrete Vorgaben, die eine Lehrlingsausbildung finanzierbar machen.¿ Die neue Regelung berühre jedoch keinen der bereits abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Außerdem könnten alle, die einen Berufsausbildungsvertrag abschließen, auch künftig eine höhere Ausbildungsvergütung vereinbaren. Die Rechtsprechung hat sich bisher an den tariflichen Ausbildungsvergütungen orientiert  und dabei akzeptiert, dass diese bei nicht tarifgebundenen Unternehmen um bis zu 20 Prozent unterschritten werden können. Doch selbst die so verringerten Ausbildungsvergütungen erreichten oftmals eine Höhe, die ausbildungswillige Unternehmen nicht leisten konnten. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg
Tel.: +49 391 567-4316
Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Anhänge zur Pressemitteilung