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Magdeburg, den 28.09.2004

Finanzminister erlässt Haushaltssperre

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 37/04 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 37/04 Magdeburg, den 28. September 2004 Finanzminister erlässt Haushaltssperre Finanzminister Paqué hat heute eine Haushaltsperre mit sofortiger Wirkung verhängt. Es sind grundsätzlich nur noch Ausgaben möglich, zu deren Leistung das Land verpflichtet ist. Alle gesetzlichen Verpflichtungen (wie etwa Sozialhilfezahlungen und Zuweisungen an die Kommunen des Landes, aber auch Bezügezahlungen) werden erfüllt, das Land wird seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und es werden alle Förderbescheide, die bis zum jetzigen Zeitpunkt ausgereicht wurden, bedient. Zur Klarstellung: Auch wenn der Anschein ein anderes Bild schafft, eine solche Sperre erfasst nur einen geringen Anteil der Ausgaben des Landes, der weit überwiegende Teil der Ausgaben ist von der Sperre ausgenommen, weil die Zahlung auf einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung beruht. Hier sind nur  grobe und ungenaue Schätzungen möglich, aber mindestens 85 bis 90 v. H. der im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben beruhen auf rechtlichen Verpflichtungen. Der Begriff der Haushaltssperre klingt dramatischer, als die Wirkungen tatsächlich sind. Anlass für diesen Schritt ist die bisherige Entwicklung der Einnahmen und vor allem der Ausgaben insgesamt, die eine Bremsung des im Vorjahresvergleich stärkeren Mittelabflusses als notwendig erscheinen lässt. Zweifellos drohen dieses Jahr keine Steuereinnahmeausfälle in den Dimensionen des letzten Jahres. Die Steuereinnahmen  aller Gebietskörperschaften sind aber wieder rückläufig, so dass die Gefahr besteht, am Ende des Jahres das veranschlagte Soll nicht zu erreichen. Dies zeigt, dass es sinnvoll ist, mit  Bewirtschaftungsmaßnahmen Sicherheitsreserven und Gestaltungsspielraum für den weiteren Vollzug des Haushalts zu schaffen. Diese Haushaltssperre soll weniger der reinen Verhinderung von Ausgaben dienen, als vielmehr zusätzliche Erkenntnis- und Steuerungsmöglichkeiten für den Haushaltsvollzug in den verbleibenden Monaten diesen Jahres  verschaffen. Daher erschöpft sich die heutige Verfügung nicht allein in einer Sperre, die Ausgaben schlicht nicht zulässt. Selbstverständlich kann im Einzelfall nach Genehmigung durch das Finanzministerium eine Zahlung geleistet werden. Zudem sind alle betragsmäßig besonders bedeutsamen Auszahlungen vom Finanzministerium zu genehmigen. So wird es möglich sein, die weitere Entwicklung zu überwachen und flexibel zu reagieren. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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