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Magdeburg, den 04.10.2004

Jeziorsky: Härtefallregelung für Bürgermeister bei Verwaltungsreform

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/04 Magdeburg, den 5. Oktober 2004 Jeziorsky: Härtefallregelung für Bürgermeister bei Verwaltungsreform Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat heute die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Aufrechterhaltung des Bürgermeisteramtes und kommunalen Mandates beschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf habe zum Ziel, so Innenminister Jeziorsky, eine Übergangsregelung zu schaffen, um die Rechtsposition amtierender Bürgermeister und Mandatsträger in den Gemeinderäten aufrechtzuerhalten. Die Notwendigkeit einer derartigen Übergangsvorschrift habe sich im Zuge der derzeitigen Reform zur Schaffung zukunftsfähiger kommunaler Verwaltungsstrukturen ergeben. Im Rahmen des Reformvorhabens würden sich die Strukturen der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zum Teil erheblich verändern, indem sich Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften neu bilden oder Gemeinden zu einer Verwaltungsgemeinschaft zugeordnet würden. Dies könne dazu führen, dass beispielsweise ehrenamtliche Bürgermeister und Mitglieder des Gemeinderates, die bislang im gemeinsamen Verwaltungsamt einer benachbarten Verwaltungsgemeinschaft beschäftigt waren, nunmehr Bedienstete einer Verwaltungsgemeinschaft seien, der auch ihre Gemeinde angehöre. Nach der geltenden Rechtslage sei diese hauptberufliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft mit dem ehrenamtlichen Bürgermeisteramt und dem Gemeinderatsmandat in der Mitgliedsgemeinde nicht vereinbar. Eine derartige Konfliktsituation trete auch im Fall der Zuordnung einer hauptamtlich geführten Gemeinde zu einer Verwaltungsgemeinschaft ein. Der hauptamtliche Bürgermeister gehe, so der Innenminister, kraft Gesetzes auf die neue Verwaltungsgemeinschaft über und sei nunmehr bei dieser Verwaltungsgemeinschaft mit seinem bestehenden Beamtenverhältnis hauptberuflich tätig. Diese Beschäftigung sei jedoch nach der geltenden Rechtslage mit der Ausübung eines ehrenamtlichen Bürgermeisteramtes in der Mitgliedsgemeinde nicht vereinbar. Jeziorsky: ¿Die genannten Rechtsfolgen würden jedoch gerade diejenigen treffen, die vor Ort für eine Umsetzung des Reformvorhabens eingetreten sind und zu seiner Verwirklichung beigetragen haben. Solche unbilligen Härten sollen durch eine Regelung zur vorübergehenden Hinnahme der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vermieden werden.¿ Angesichts der zeitlichen Vorgaben bei der Reform der kommunalen Verwaltungsstrukturen sei ein In-Kraft-Treten dieser Übergangsvorschrift bis spätestens Ende diesen Jahres erforderlich. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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