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Magdeburg, den 04.10.2004

Landesregierung bringt Gesetzesentwurf über Eingemeindungen in die Stadt Gommern auf den Weg

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 403/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 403/04 Magdeburg, den 5. Oktober 2004 Landesregierung bringt Gesetzesentwurf über Eingemeindungen in die Stadt Gommern auf den Weg Auf Initiative von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die Stadt Gommern beschlossen. Innenminister Jeziorsky unterstrich: "Seit Jahren sind die Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau sowie die Stadt Gommern einvernehmlich um eine Eingemeindung in die Stadt Gommern bemüht. Insbesondere liegen seit Jahren Bürgeranhörungen mit entsprechenden Resultaten und Gemeinde- bzw. Stadtratsbeschlüsse vor. Gleichwohl ist die Eingemeindung bis heute nicht abgeschlossen." Probleme resultierten insbesondere aus dem Umstand, dass die genannten Gemeinden und die Stadt Gommern in unterschiedlichen Landkreisen liegen, Gommern im Landkreis Jerichower Land und Dornburg, Ladeburg und Leitzkau im Landkreis Anhalt-Zerbst. Nach erfolgter Eingemeindung müsste die durch die Eingemeindung erweiterte Stadt Gommern einem der beiden Landkreise zugewiesen werden, d. h. einer der beiden Landkreise müsste einen Gebiets- und Einwohnerverlust hinnehmen. "Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es ", so der Innenminister, "im Interesse aller Betroffenen möglichst zeitnah Rechtssicherheit herbeizuführen und gleichzeitig den von diesen Maßnahmen betroffenen Kommunen umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten im gebotenen Umfang zu erhalten. Hierzu sieht das Gesetz eine Regelung sowohl der Eingemeindung nach Gommern als auch der künftigen Kreiszugehörigkeit zum Landkreis Jerichower Land unmittelbar durch den Gesetzgeber vor. Als Folge eines solchen Gesetzes könnten die betroffenen Kommunen vor dem Landesverfassungsgericht klagen. Rechtssicherheit könnte so deutlich kurzfristiger hergestellt werden." Zu dem Gesetzentwurf wurden die betroffenen Kommunen angehört. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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