Sachsen-Anhalt ändert Fischereigesetz: Anhebung des Prüfungsniveaus und Barrierenabbau für Behinderte
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 406/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 406/04 Magdeburg, den 5. Oktober 2004 Sachsen-Anhalt ändert Fischereigesetz: Anhebung des Prüfungsniveaus und Barrierenabbau für Behinderte Sachsen-Anhalt ändert sein Fischereigesetz. Nach Abschluss der Anhörung von knapp 30 Verbänden und Gremien bestätigte das Kabinett in seiner Sitzung am heutigen Dienstag den entsprechenden Gesetzentwurf von Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke. Er wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Beratung übermittelt. Mit der Änderung des Gesetzes soll insbesondere die Fachkunde der Angler gestärkt werden. So wird es künftig wie in anderen Bundesländern auch einen 30-stündigen Pflichtlehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung geben. Damit soll das Fachwissen der potenziellen Angler auf ein weitgehend einheitliches Niveau angehoben werden. Ministerin Wernicke sagte: ¿Mit dem neuen Fischereigesetz leisten wir einen Beitrag zur Harmonisierung der Prüfungsbedingungen in Deutschland. Unser Ziel ist es, dass der in Sachsen-Anhalt erworbene Fischereischein auch bundesweit ohne Wenn und Aber anerkannt wird.¿ Des Weiteren will Wernicke Prüfungsbarrieren für Behinderte abbauen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht zur Ablegung einer Fischerprüfung in der geforderten Form in der Lage sind, einen Sonderfischereischein bekommen können. Dieser berechtigt dann zum Angeln in Begleitung eines regulären Fischereischeininhabers. Auch einen Fischereischein auf Lebenszeit soll es laut Gesetzesvorlage künftig in Sachsen-Anhalt geben. Bislang wurden die Scheine in der Regel für fünf Jahre ausgestellt oder auf Wunsch für ein Jahr. Die neue Regelung soll helfen, Bürokratie abzubauen. Wernicke betonte: ¿Obgleich sich das Fischereigesetz von 1993 bewährt hat, wollen wir mit der Novellierung auf Veränderungen der vergangenen zehn Jahre reagieren.¿ Die Ministerin sprach von einer ¿Änderung mit Augenmaß¿. Die Erleichterungen für Menschen mit Behinderung wertete Frau Wernicke als ¿sichtbaren Fortschritt für eine bessere gesellschaftliche Integration¿. Hintergrund: In Sachsen-Anhalt gibt es rund 66.000 Fischereischeinbesitzer, 11.000 mehr als vor fünf Jahren. Rund 50.000 Angler sind im Deutschen Anglerverband DAV und im Verband Deutscher Sportfischer VDSF organisiert. Die beiden Landesverbände arbeiten unter dem Dach des Landesfischereiverbandes Sachsen-Anhalt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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