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Magdeburg, den 07.10.2004

Innenminister Klaus Jeziorsky: "Landesweite Graffiti-Verordnung vor gut zwei Jahren in Kraft getreten"

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 153/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 153/04 Magdeburg, den 10. Oktober 2004 Innenminister Klaus Jeziorsky: "Landesweite Graffiti-Verordnung vor gut zwei Jahren in Kraft getreten" Bisher 87 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und 43 Bußgeldbescheide erteilt Nach Mitteilung von Innenminister Klaus Jeziorsky ist die Gefahrenabwehrverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zum Schutz vor illegalem Graffiti am 23. August 2002 in Kraft getreten. Innenminister Jeziorsky: "Das Graffitiunwesen verursacht nicht nur hohe finanzielle Schäden, es wird auch von den Menschen im Land als Zumutung empfunden. Wir wollen das Erscheinungsbild unserer Städte und Dörfer besser schützen. Es ist nicht zu tolerieren, dass beispielsweise frisch renovierte Altbaufassaden verunstaltet werden. Auf ein Bundesgesetz können wir nicht warten. Deshalb packen wir das Problem jetzt selbst an." Die Verunstaltung von Gebäuden, Verkehrsmitteln und Freiflächen durch Graffiti oder sonstige Bemalungen und Beschmutzungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen und vor allem in den Ballungszentren ein "unerträgliches und inakzeptables Ausmaß erreicht", so der Innenminister. Zudem seien regelmäßig finanzielle Aufwendungen für deren Beseitigung erforderlich. Allein in Sachsen-Anhalt geschätzte rund 5 Mio. Euro pro Jahr. Seit dem Inkrafttreten der Graffiti-Verordnung vor gut zwei Jahren seien, so Jeziorsky, bis Anfang September 2004 insgesamt 87 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Des Weiteren wurden 45 Verwarn- und Bußgeldbescheide in Höhe von 25 Euro bis 1000 Euro ausgesprochen. Gemäß Verordnung können Bußgelder bis zu 5000 Euro verhängt werden. Von den insgesamt 87 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt, zwei Verfahren wurden zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft (wegen vorliegender Anhaltspunkte für eine strafbare Sachbeschädigung) abgegeben. Jeziorsky: "Mit dieser Gefahrenabwehrverordnung ist eine landesrechtliche Grundlage zur Bekämpfung von Veränderungen des Erscheinungsbildes einer Sache durch Aufbringung von Graffiti und andere Verhaltensweisen geschaffen worden. Sie dient der Abwehr von Verunstaltungen an öffentlichen und privaten Gebäuden, Verkehrsmitteln und Freiflächen." Info: Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 20. Dezember 2000 auf Initiative der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Thüringen, Bayern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt, den Entwurf eines Graffiti-Bekämpfungsgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Am 20. Februar 2003 wurde der Gesetzentwurf u. a. an den Rechts- und den Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Beratung überwiesen. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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