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Magdeburg, den 07.10.2004

Ministerium: Zügige Entscheidungen zum Naturschutz - Vorkaufsrecht

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 170/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 170/04 Magdeburg, den 8. Oktober 2004 Ministerium: Zügige Entscheidungen zum Naturschutz - Vorkaufsrecht Zur aktuellen Diskussion um das Naturschutzgesetz und das darin neu geregelte Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand für Naturschutzflächen erklärt das Umweltministerium: Wir warnen vor jeglichem Versuch, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. Niemand sollte vergessen, dass den Fraktionen im Landtag mehr als ein Jahr Zeit eingeräumt wurde, um das neue Naturschutzgesetz zu verabschieden. Auch richtig ist, dass eine Neuregelung zum Vorkaufsrecht im Interesse des Naturschutzes notwendig war, weil die alte Regelung nicht konsequent genug angewendet wurde. Nachhilfe ist nicht nötig. Das Ministerium hat eine Lösung zum Thema Vorkaufsrecht erarbeitet und diese auch einvernehmlich mit der Notarkammer besprochen. Das Land hat erstens zugesagt, sehr zügig vorliegende Anfragen zum Vorkaufsrecht zu beantworten. Wo keine naturschutzfachlichen Bedenken dem entgegen stehen, wird das Land umgehend auf sein Vorkaufsrecht verzichten. Landkreise und Gemeinden sollten dies ebenso tun. Zweitens wird das Gesetz noch einmal auf änderungsnotwendigkeiten hin abgeklopft. Die Prüfung erfolgt ohne Zeitverzug. Wir sind aber gegen Schnellschüsse. Sollten sich änderungsnotwendigkeiten ergeben, werden diese auch angegangen. Fest steht: Das Vorkaufsrecht ist nicht als Investitionshemmnis angelegt und es darf in der Umsetzung auch kein Investitionshemmnis sein. Und so kann des Weiteren eine enge Koppelung der Bearbeitung des Vorkaufsrechts nach Naturschutzgesetz an die Bearbeitung anderer Vorkaufsrechte wie etwa nach Baugesetzbuch und Grundstücksverkehrsgesetz dazu beitragen, dass Anträge schnell abgearbeitet werden. Unser Motto lautet: Vorkaufsrecht-Prüfung aus einem Guss und in einer Hand. Um dies so umzusetzen, muss niemand das Naturschutzgesetz ändern. Voreilige Panikmache ist also fehl am Platze. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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