Landesregierung: Vergabe von Beraterverträgen neu geregelt
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 413/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 413/04 Magdeburg, den 11. Oktober 2004 Landesregierung: Vergabe von Beraterverträgen neu geregelt Die Landesregierung hat bereits seit Mitte des Jahres mit einer internen Neuregelung der Vergabe von Beraterverträgen begonnen. Am 10. August 2004 hat das Kabinett u. a. beschlossen: Die Staatskanzlei wird beauftragt - unter Erweiterung der vom Ministerium des Inneren geführten Datenbank für Gutachten, Untersuchungen und Studien - eine ressortübergreifend zu führende und zu nutzende Datenbank einzurichten, in der Beraterverträge der Staatskanzlei, der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Behörden sowie der Landesbetriebe gemäß § 26 Abs. 1 LHO aufzunehmen sind. Dadurch wird künftig Transparenz und Dokumentationspflicht gesichert. Ebenfalls wurde bereits beschlossen, die Staatssekretärskonferenz über Beraterverträge ab einem Auftragswert von 5000 Euro vor Auftragsvergabe zu unterrichten. Zu den jetzt bekannt gewordenen Vorwürfen wird die Landesregierung Stellung nehmen, soweit es sich um Verträge handelt, die in ihrer Amtszeit abgeschlossen wurden. Mit dem Landesrechnungshof ist bereits früher eine gemeinsame Auswertung der Beraterverträge vereinbart worden, die zu Konsequenzen in der internen Geschäftsverteilung führen wird. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de