Mehr Selbstständigkeit und Wettbewerb: Entwurf des Hochschulmedizingesetzes geht in den Landtag
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 418/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 418/04 Magdeburg, den 12. Oktober 2004 Mehr Selbstständigkeit und Wettbewerb: Entwurf des Hochschulmedizingesetzes geht in den Landtag Nach der umfassenden Auswertung der Anhörungsergebnisse und einem entsprechenden Kabinettsbeschluss ist der von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz vorgelegte Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz des Landes Sachsen-Anhalt an den Landtag weitergeleitet worden. Der Gesetzentwurf wird in der Landtagssitzung in dieser Woche in erster Lesung beraten. Dem Entwurf liegen Ergebnisse der Evaluierung der Hochschulmedizin im Jahr 2000 sowie grundsätzliche Empfehlungen und Ziele der ¿Arbeitsgruppe Hochschulmedizin¿ beim Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde. Wie Olbertz erläuterte, vollzieht die Hochschulmedizin derzeit bundesweit einen Prozess, der durch einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung von Forschung und Lehre (Kostennormwerte statt Curricularnomwerte) einerseits sowie in der Krankenversorgung (Fallpauschalen statt Pflegesätze) andererseits, gekennzeichnet sei. Olbertz: ¿Die Universitätsklinika sehen sich einem immer stärker werdenden Kostendruck ausgesetzt. Um in dieser Situation bestehen zu können, sind alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine effiziente Wirtschafts- und Betriebsführung auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere die Erweiterung der Spielräume für flexibles und situationsgerechtes betriebswirtschaftliches Handeln für das Management der Hochschulmedizin.¿ Wie die neueren Hochschulmedizingesetze anderer Länder (Hamburg. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Saarland etc.) konzentriert sich auch der Gesetzentwurf für Sachsen-Anhalt auf Autonomie, wirtschaftliche Eigenverantwortung, Wettbewerbsfähigkeit und Profilbildung bzw. Schwerpunktsetzung in der Hochschulmedizin. Unter dieser Voraussetzung wird es als sinnvoll angesehen, in Sachsen-Anhalt beide Universitätsklinika in Magdeburg und Halle als juristisch selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechtes auf hohem wissenschaftlichen Niveau und medizinisch modernstem Standard beizubehalten. Grundlage dafür ist die Entwicklung eines komplementären Kooperationskonzeptes. Unter der Maßgabe, eine Kostendeckung in der Krankenversorgung zu erreichen, will man trotz begrenzter Finanzzuweisungen die Qualitätsansprüche für die beiden Fakultäten aufrechterhalten und durch gezieltes Zusammenwirken sogar ausbauen. Hierzu gehören u. a. die Bildung von klinisch wissenschaftlichen Zentren, Veränderungen der Leitungsstrukturen, ein Leistungswettbewerb sowie die leistungsbezogene Mittelvergabe. Das sichere die Balance zwischen Lehre, Forschung und Krankenversorgung. In der Zukunft sollen sich unternehmerisch geführte Klinika entwickeln. Für die Universitätsklinika des Landes Sachsen-Anhalt wird mit der öffentlich-rechtlichen Anstalt eine Rechtsform gewählt, die ihnen unter Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens einen möglichst weitgehenden Spielraum für eine eigenständige Gestaltung ihrer Angelegenheiten einräumt. Die beiden Anstalten treten jeweils an die Stelle der nicht rechtsfähigen Landesbetriebe und stehen unter der Rechtsaufsicht des Kultusministeriums. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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