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Magdeburg, den 18.10.2004

Gesetzesentwurf zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zur Anhörung freigegeben

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 432/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 432/04 Magdeburg, den 19. Oktober 2004 Gesetzesentwurf zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zur Anhörung freigegeben In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett den vom Ministerium für Gesundheit und Soziales vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum SGB XII zur Anhörung freigegeben. Die Sozialhilfe für den Personenkreis der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird ab 1. Januar 2005 nicht mehr im Bundessozialhilfegesetz (BSHG), sondern im Sozialgesetzbuch XII geregelt. Diese bundesgesetzlichen Änderungen machten es erforderlich, auf Landesebene das bisherige Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz durch ein Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII zu ersetzen. Eine wesentliche Neuerung enthält § 4 Abs. 6 des Gesetzentwurfes: Damit gibt es erstmals eine Regelung, die den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den herangezogenen Kreisen und kreisfreien Städten ermöglicht. Damit schafft die Landesregierung ein modernes Steuerungsinstrument, das den Kommunen auch einen materiellen Anreiz für die Optimierung der Aufgabendurchführung bietet. Minister Kley führte hierzu aus, dass Sachsen-Anhalt mit diesem Gesetzentwurf über eine redaktionelle Anpassung des Landesrechts an die neuen bundesgesetzlichen Bestimmungen hinausgehe. Durch das Gesetz werden den Kommunen keine neuen Aufgaben übertragen. Der Umfang der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe entspricht dem Status Quo. Die nach Landesverfassung vorzunehmende Deckung der Kosten ist bereits im kommunalen Finanzausgleich geregelt. Neue Kosten entstehen für die Kommunen nicht. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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