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Magdeburg, den 19.10.2004

Sozialministerium weist Kritik zurück / Kinder- und Jugendbericht 2004 befindet sich im Anhörungsverfahren

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 128/04 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 128/04 Magdeburg, den 20. Oktober 2004 Sozialministerium weist Kritik zurück / Kinder- und Jugendbericht 2004 befindet sich im Anhörungsverfahren Die Kritik im Zusammenhang mit der gestrigen Vorstellung des Kinder- und Jugendberichtes 2004 des Landes Sachsen-Anhalt ist nach Auskunft des Sozialministeriums ohne Substanz. Vor der Übersendung des Kinder- und Jugendhilfeberichtes an den Landtag sind nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) Beteiligungsregelungen zu beachten, an die sich das Sozialministerium selbstverständlich hält. Der Bericht ist somit keineswegs ¿unter Verschluss¿, sondern wurde dem Landesjugendhilfeausschuss zur Stellungnahme übersandt. Er befindet sich also in einem der Fachöffentlichkeit zugänglichen Anhörungsverfahren. Erst mit der Stellungnahme dieses wichtigen Fachgremiums wird der Kinder- und Jugendhilfebericht für die Vorlage im Landtag komplett sein. Bevor der Landtag das Dokument erhält, wird sich das Kabinett erneut damit befassen und sich insbesondere mit der Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses auseinandersetzen. Zur Information : Rechtsgrundlage für den Kinder- und Jugendbericht ist Paragraph 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) vom Mai 2000. Dort heißt es in Absatz 3: ¿Spätestens drei Monate vor der Vorlage des Berichtes im Landtag ist der Bericht dem Landesjugendhilfeausschuss zur Stellungnahme vorzulegen.¿ Der Landesjugendhilfeausschuss arbeitet auf der Grundlage von Paragraph 8, Absatz 3 KJHG-LSA: ¿Die Aufgaben des Landesjugendamtes werden durch den Landesjugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Landesjugendamtes wahrgenommen.¿ ). Die Aufgaben des Landesjugendhilfeausschusses sind in Paragraph 9, Absatz 1 KJHG-LSA geregelt: ¿ [ ¼ ] Er gibt Empfehlungen und Beratung für die Tätigkeit der Jugendämter, insbesondere für die Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe [ ¼ ] .¿ Zu den 20 stimmberechtigten Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses gehören Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe, der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände, der Kinderbeauftragten, des Ausländerbeauftragten, des für Gleichstellungsfragen zuständigen Ministeriums, des Behindertenbeauftragten, des für Bildung zuständigen Ministeriums sowie der im Kinder- und Jugendring des Landes zugesammengeschlossenen Jugendverbände (§ 10,2 KJHG-LSA).  Zu den beratenden Mitgliedern dieses Gremiums gehört auch je ein Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen (§ 11,1 KJHG-LSA). Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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