(OLG NMB) Ergänzung zum Verhandlungstermin im Markenrechtsstreit um die Himmelsscheibe von Nebra
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 004/04 Naumburg, den 18. Februar 2004 (OLG NMB) Ergänzung zum Verhandlungstermin im Markenrechtsstreit um die Himmelsscheibe von Nebra Berufungsrechtsstreit 7 U 136/03 Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg verhandelt am Donnerstag, den 26. Februar 2004, 9.00 Uhr, Saal 400 in einem Rechtsstreit des Landes Sachsen-Anhalt gegen die Stadt Querfurt. Die Parteien streiten um die Berechtigung der beklagten Stadt, Inhaber von drei eingetragenen Deutschen Marken zu sein, die den als Himmelsscheibe von Nebra bekannten Fund in einer stilisierten Form zeigen. Die Himmelsscheibe wurde im Juli 1999 in einer ringförmigen Wallanlage auf dem 252 m hohen Mittelberg im Ziegelrodaer Forst gefunden. Der Fundort befindet sich noch im Gebiet der Gemeinde Ziegelroda (6,1 km entfernt) und damit im Landkreis Merseburg-Querfurt. Ziegelroda ist zwischenzeitlich in die Stadt Querfurt eingemeindet worden. Das Landesamt für Archäologie entschloss sich, die aufgefundene Himmelsscheibe als Himmelsscheibe von Nebra zu bezeichnen. Die Kleinstadt Nebra ist der nächst größere Ort zum Fundort und von diesem etwa 3,9 km entfernt. Am 25. September 2002 organisierte das Landesamt für Archäologie des Klägers in der Nebraer Mehrzweckhalle eine Pressekonferenz und stellte der öffentlichkeit die Himmelsscheibe von Nebra vor, die an diesem Tag auch ihre Bezeichnung erhielt. Die beklagte Stadt Querfurt meldete am 27. September 2002 drei stilisierte Zeichnungen der Himmelsscheibe beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Marken wurden am 13. Dezember 2002 für verschiedene Waren (Schmuck, Uhren, Glaswaren, Porzellan, Steingut, Bekleidungsstücke u.a.) eingetragen. Mit Schreiben vom 27. Februar 2003 ließ die Stadt Querfurt das Land Sachsen-Anhalt wegen dessen Aktivitäten zur Vermarktung der Himmelsscheibe abmahnen. Das Land Sachsen-Anhalt hat in der Folge Klage vor dem Landgericht Magdeburg erhoben. Es hat beantragt, die Stadt Querfurt zu verurteilen, in die Löschung der drei oben genannten Marken einzuwilligen. Zur Begründung hat es unter anderem dargelegt, es besitze seit der Pressekonferenz vom 25. September 2002 nach den Regeln des Urhebergesetzes ein ausschließliches Verwertungsrecht der Himmelsscheibe, das durch die drei Marken verletzt werde. Auch sei es nach § 12 Abs.1 des Denkmalschutzgesetzes mit dem Fund Eigentümer der Himmelsscheibe geworden. Die Stadt Querfurt hat gemeint, zu Gunsten des Landes könne ein Schutzrecht im Hinblick auf die Himmelsscheibe nicht entstanden sein. Immerhin sei die Himmelsscheibe einer breiten öffentlichkeit bereits durch einen Artikel in dem Magazin Focus vom 25. Februar 2002 bekannt gemacht worden. Das Landgericht Magdeburg hatte die Stadt Querfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2003 verurteilt, in die Löschung ihrer eingetragenen Deutschen Marken, die sich auf die sogenannte Himmelsscheibe von Nebra beziehen, einzuwilligen. Gegen dieses Urteil wendet sich die Stadt Querfurt mit ihrer Berufung, über die am 25. Februar 2004 vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden wird. Ursula Mertens, Pressesprecherin Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: poststelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de
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